Praxisinformation Letzte Änderung: 25.03.2025 09:15 Uhr

Komplexversorgung für schwer psychisch kranke Kinder kann starten

KBV, Deutsche Krankenhausgesellschaft und GKV-Spitzenverband haben sich auf die Vergütung geeinigt. Es werden mehrere neue Leistungen in den EBM aufgenommen.

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Die ambulante Komplexversorgung schwer psychisch kranker Kinder und Jugendlicher kann zum 1. April starten. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der GKV-Spitzenverband haben sich auf die Vergütung geeinigt. Wie die KBV mitteilt, werden mehrere neue Leistungen in den EBM aufgenommen. Dazu gehören unter anderem die Eingangssprechstunde (GOP 37600 / 29,25 Euro), die differentialdiagnostische Abklärung (GOP 37610 / 28,63 Euro) und Fallbesprechungen (GOP 37650 / 15,86 Euro). Alle Leistungen können mehrmals im Krankheits- oder Behandlungsfall abgerechnet werden.  

Weiterhin gibt es Leistungen, die nur der Bezugsarzt oder die Bezugspsychotherapeutin abrechnen kann, zum Beispiel die Erstellung des Gesamtbehandlungsplans (GOP 37620). Die Höhe der Vergütung ist abhängig von der Größe des Teams. Ab fünf Teilnehmenden sind es 77,71 Euro, darunter 55,52 Euro. Der Bezugsarzt oder die Bezugspsychotherapeutin erhält zudem eine Zusatzpauschale für Leistungen wie die Aktualisierung des Gesamtbehandlungsplans sowie die Kooperation und Abstimmung mit den an der Behandlung Beteiligten (GOP 37625). Auch hier variiert die Vergütung je nach Größe des Teams.

Extrabudgetäre Vergütung

Die Vergütung der neuen Leistungen erfolgt zunächst extrabudgetär. Ärztinnen, Ärzte, Psychotherapeutinnen und -therapeuten, die an dem Versorgungsprogramm teilnehmen und die neuen Leistungen abrechnen wollen, müssen dies gegenüber ihrer Kassenärztlichen Vereinigung erklären.

Mehr psychotherapeutische Gespräche möglich

Zusätzlich zur Aufnahme der neuen Leistungen wurde der EBM an anderen Stellen angepasst. So sind Besuche (GOP 01410 bis 01413 und 01415) und psychotherapeutische Gespräche (GOP 22220 und 23220), die im Zusammenhang mit der Komplexversorgung erfolgen, in der Abrechnung zu kennzeichnen.

Die psychotherapeutischen Gespräche sind zudem häufiger berechnungsfähig – nämlich bis zu 25-mal statt bis zu 15-mal im Behandlungsfall. Ab dem 16. Gespräch erfolgt die Vergütung zunächst extrabudgetär und damit in voller Höhe.

Ziele des Versorgungsprogramms

Das Programm soll Betroffenen mit schweren psychischen Erkrankungen helfen, selbstständig und stabil zu leben. Dazu werden sie von einem multiprofessionellen Team engmaschig betreut. Für Erwachsene besteht ein solches Angebot bereits seit Oktober 2022 (vgl. Informationen zu KSVPsych in Nordrhein).

Ziel ist die bessere Koordination von verschiedenen Berufsgruppen, damit neben der medizinischen Behandlung auch psychotherapeutische, psychiatrische, psychosomatische und psychosoziale Belange abgedeckt sind und die Versorgung damit effektiver wird.

KBV-PraxisInfoSpezial mit weiteren Details

Alle wichtigen Details zum Ablauf der psychiatrischen Komplexversorgung von Kindern und Jugendlichen hat die KBV in einer PraxisInfoSpezial zusammengefasst. Dort finden Sie bspw. auch, welche Fachgruppen an dem neuen Versorgungsprogramm nach der Richtlinie des G-BA über die berufsgruppenübergreifende, koordinierte und strukturierte Versorgung insbesondere für schwer psychisch kranke Kinder und Jugendliche (KJ-KSVPsych-RL) mitwirken können.