Abrechnung Qualität KVNO aktuell Praxisinformation Letzte Änderung: 09.04.2025 08:03 Uhr Lesezeit: 2 Minuten

Implantatregister: Neue GOP für Endoprothesen an Hüft- und Kniegelenken

Seit 1. Januar gilt eine Meldepflicht. Aufwände dafür sind über den EBM abrechenbar.

Mit dem neuen Implantateregister Deutschland (IRD) hat der Gesetzgeber ein bundesweites Verzeichnis geschaffen, das systematische Langzeitbeobachtungen als Teil der Qualitätssicherung bei der Versorgung von Implantaten ermöglicht. Seit dem 1. Juli 2024 sind Ärztinnen und Ärzte verpflichtet, implantatbezogene Maßnahmen bei Brustimplantaten, zum Beispiel Implantationen oder Explantationen, zu melden. Zum 1. Januar 2025 folgte die gesetzliche Meldepflicht zur Erfassung von Endoprothesen für Hüfte und Knie.

Für die Meldung operativer Eingriffe bei Brustimplantaten können Ärztinnen und Ärzte die Gebührenordnungsposition (GOP) 01965 EBM abrechnen, bei operativen Maßnahmen an Hüft- und Kniegelenken die neue GOP 01966. Im Zusammenhang mit der GOP 01965 und 01966 wurde die Kostenpauschale 40162 für die Meldegebühr in den EBM aufgenommen. Die neuen GOP sollen zunächst extrabudgetär vergütet werden.

Der Sanktionsmechanismus für die Meldung von implantatbezogenen Maßnahmen ist für die ersten sechs Monate nach dem Start des Regelbetriebs für den jeweiligen Implantattyp ausgesetzt. Erfolgt der Eingriff nach diesem Zeitraum und führen Praxen die Meldung nicht innerhalb der Frist durch, wird eine Vergütungsminderung wirksam – aktuell 100 Euro pro implantatbezogene Maßnahme.

Registrierung beim Implantatregister Deutschland (IRD)

Vor der ersten Meldung muss sich jede Gesundheitseinrichtung, die implantatbezogene Maßnahmen durchführt, einmalig selbst beim IRD registrieren. Das IRD erläutert das Meldeverfahren und hat dafür eine Webanwendung bereitgestellt. Die URL https://rst.ir-d.de/registration ist nur innerhalb der Telematikinfrastruktur aufrufbar. Daher ist es für die Selbstregistrierung erforderlich, dass sich die Gesundheitseinrichtung mit ihrer SMC-B (Institutionskarte) in der Telematikinfrastruktur anmeldet.

Weitere Informationen zur Meldepflicht und zum Meldeverfahren finden Sie hier: