Impfung Verordnung Service KVNO aktuell Covid19 Letzte Änderung: 28.11.2025 00:00 Uhr Lesezeit: 2 Minuten
Impfen: Die eigene Quote im Blick
Impfen ist nicht nur in der Grippesaison ein zentrales Thema. Mit der neuen Vorhaltepauschale bekommt die Impfquote für die Ärzteschaft eine neue Bedeutung. Der „Praxisbericht Impfen“ der KV Nordrhein zeigt Ärztinnen und Ärzten jetzt, wo sie im Vergleich zur Fachgruppe beim Impfen stehen.
Die neue Vorhaltepauschale bringt Änderungen mit sich – und Praxen mit einer hohen Impfquote damit auch finanzielle Vorteile. Denn: Je mehr Kriterien erfüllt werden, desto höher fällt die Pauschale aus. Die Impfquote kann hier einen Unterschied machen – für die einzelne Praxis, aber auch für die allgemeine Gesundheit in der Gesellschaft. Denn in Sachen Impfen ist bundesweit noch viel Luft nach oben. Die Weltgesundheitsorganisation und die Europäische Kommission empfehlen zum Beispiel für die Grippeimpfung eine Zielimpfquote von 75 Prozent bei Menschen ab 60 Jahren. Tatsächlich waren in Deutschland in der Saison 2023/2024 jedoch nur 38,2 Prozent der Zielgruppe gegen Grippe geimpft. Gegen Gürtelrose lässt sich im Durchschnitt nur jeder Fünfte die passende Spritze geben.
Alle Daten auf einen Blick und im Vergleich
„Unser Ziel war es, Praxen möglichst einfach Informationen zu den eigenen Impfungen von Versicherten über 60 Jahre zur Verfügung zu stellen“, sagt Dr. Holger Neye, Pharmazeut in der Abteilung Grundsätze Wirtschaftlichkeit der KV Nordrhein. Der neue Praxisbericht bietet allen Hausärzten ebenso wie den hausärztlichen Internisten eine vergleichende Darstellung der eigenen Impfquoten für Standard- und Auffrischimpfungen bei über 60-Jährigen mit den Durchschnittswerten der Fachgruppe. Und das für eine komplette Saison von April bis April.
„Das ist deutlich aussagekräftiger als die Information über die bisherige Frequenztabelle“, so Neye. „Die Auswertung steht zu Beginn der Grippesaison bereit und unterstützt Praxen bei der Optimierung ihrer Impfstrategie.“
Ab sofort im KVNO-Portal
Hausarztpraxen können den Bericht zur eigenen Impfquote ab sofort im KVNO-Portal bei ihren Abrechnungsdaten abrufen. Für Versicherte, die an der Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) teilnehmen, werden die Impfleistungen nicht bei der KVNO erfasst. In Praxen mit einem hohen Anteil an HZV-Patientinnen und -Patienten kann die Auswertung daher abweichen. Der Bericht enthält zur Orientierung einen Hinweis auf den HZV-Anteil der Praxis (Ziffer 88192).
- Timo Krupp
Mindestanzahl für Schutzimpfungen
Schutzimpfungen gehören zur hausärztlichen Grundversorgung. Sie zählen künftig als Kriterium für die neue Vorhaltepauschale, die ab 1. Januar 2026 gilt. Hausarztpraxen müssen mindestens zehn Schutzimpfungen pro Quartal durchführen. Wird die Mindestanzahl nicht erreicht, wird die Pauschale um 40 Prozent gekürzt. Schwerpunktpraxen sind von dieser Regel ausgenommen.