Praxisinformation Letzte Änderung: 09.10.2025 07:40 Uhr

HIV-Präexpositionsprophylaxe weiterhin extrabudgetär vergütet

Die Vergütungsregelung gilt bis zunächst 31.12.2027.

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© Printemps|AdobeStock

Die medikamentöse HIV-Präexpositionsprophylaxe für gesetzlich Versicherte mit substanziell erhöhtem HIV-Risiko wird für weitere zwei Jahre extrabudgetär vergütet. Grund ist die nach wie vor steigende Inanspruchnahme der Leistungen.

Die Verlängerung betrifft im EBM die Gebührenordnungspositionen (GOP) 01920 bis 01922 für Beratung, Einleitung und Kontrolle der HIV-Präexpositionsprophylaxe, die GOP 01930 bis 01936 für damit zusammenhängende Laborleistungen sowie die GOP 32850 für den Nukleinsäurenachweis von HIV-Ribonukleinsäure (HIV-RNA).

Die genannten GOP werden somit bis 31. Dezember 2027 nicht in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung überführt. Bis zum 30. September 2027 will der Bewertungsausschuss die Leistungsmengenentwicklung erneut prüfen und über die weitere Finanzierung der gesetzlichen Leistung entscheiden. \KBV