Praxisinformation Letzte Änderung: 18.03.2026 08:55 Uhr

Herpes-Zoster-Impfung ab 18 Jahren

Seit 13. Februar zahlen die Krankenkassen in Nordrhein die Indikationsimpfung gegen Gürtelrose für alle erwachsenen gesetzlich Versicherten.

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Die von der Ständigen Impfkommission empfohlene Indikationsimpfung gegen Herpes Zoster (Gürtelrose) ist seit 13. Februar 2026 für alle gesetzlich Versicherten ab 18 Jahren zulasten der Krankenkassen in Nordrhein abrechnungsfähig. Zuvor galt die Impfempfehlung für Risikopatienten ab 50 Jahren sowie für alle Personen ab 60 Jahren.

Für den vollen Schutz werden zwei Dosen empfohlen. Geben Sie bei der Abrechnung für die erste Dosis die SNR 89129A an und für die zweite Dosis die SNR 89129B.

Die Impfung wird mit 9,21 Euro vergütet.