Honorar Beratung Service KVNO aktuell Letzte Änderung: 28.11.2025 00:00 Uhr Lesezeit: 3 Minuten
Hausarztvermittlungsfall: Schnelle Wege zum Facharzttermin
Aktuelle Terminvergaben für gesetzlich Versicherte regelt das Terminservice- und Versorgungsgesetz. Die Organisation übernehmen die Praxen, sofern es sich nicht um akute Notfälle handelt.
Schnelle Termine und eine bessere Versorgung sind die Ziele des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG). „Es regelt, wie Patientinnen und Patienten schneller zum Facharzt kommen. Für die Abrechnung und Dokumentation sind bestimmte Feldkennungen in der Praxissoftware entscheidend“, sagt Bodo Lunkenheimer, Abteilungsleiter Mitgliederservice bei der KV Nordrhein. Im Praxisalltag kommen heute ganz verschiedene Fälle zur Terminvermittlung vor.
Der Hausarztvermittlungsfall (HAV)
Entscheiden der Hausarzt oder Kinderarzt, dass ein Facharzttermin dringend ist, organisiert die Hausarztpraxis aktiv einen Termin – telefonisch, per Mail, Fax oder über das eTerminservice-Portal. „Ein Dringlichkeitscode ist dafür nicht nötig“, sagt Michelle Weyers, Sachbearbeiterin im Serviceteam. Die Facharztpraxis darf allerdings nicht im selben Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) oder in derselben Berufsausübungsgemeinschaft sein. „War ein Patient im Quartal schon in der Facharztpraxis, ist der Hausarztvermittlungsfall ausgeschlossen“, erklärt Weyers.
Der Ablauf für Haus- und Kinderarztpraxen:
- Die Betriebsstättennummer (BSNR) der Facharztpraxis wird in FK 5003 eingetragen.
- Ab dem 24. Tag nach Feststellung der Behandlungsbedürftigkeit ist eine medizinische Begründung in FK 5009 nötig, sie dient dem Nachweis der Dringlichkeit.
- Die Abrechnung erfolgt über GOP 03008/04008, maximal 15 Prozent der Fälle. Bei Fällen im Rahmen der hausarztzentrierten Versorgung (HzV) zusätzlich Pseudo-GOP 88196, wenn nicht Vertragsbestandteil.
Auch die Facharztpraxis markiert den Fall als Hausarztvermittlungsfall im Abrechnungsschein mit FK 4103. Dokumentiert wird außerdem der Tag der Terminvermittlung (FK 4115). „Das ist wichtig für die Zuschläge. Sie werden je nach Fachgruppe und Terminfrist abgerechnet“, erklärt Anja Birkholz, Sachbearbeiterin im Serviceteam. Die Praxissoftware wandelt sie automatisch in die richtige GOP um. Je nach Terminfrist erhalten Fachärztinnen und Fachärzte einen Zuschlag:
- bis zum 4. Tag (B): 100 Prozent
- bis zum 14. Tag (C): 80 Prozent
- bis zum 35. Tag (D): 40 Prozent
Codes für Termine – der TSS-Terminfall
Mit einem Vermittlungscode können sich Patientinnen und Patienten an die Terminservicestelle (TSS) wenden. Ausgestellt wird dieser zusammen mit der Überweisung von der Praxis. Für Termine bei Augenärztinnen und Augenärzten, Gynäkologinnen und Gynäkologen oder für das Erstgespräch in der Psychotherapie ist keine Überweisung nötig.
Abrechnung und Dokumentation:
- Der Überweisungsschein wird in FK 4103 als TSS-Terminfall gekennzeichnet.
- Der Tag der Terminvermittlung wird in FK 4115 eingetragen, das dient dem Nachweis des Vermittlungsdatums.
- Zuschläge werden je nach Fachgruppe und Terminfrist abgerechnet. Die Praxissoftware wandelt sie automatisch in die richtige GOP um.
Die TSS-Akutfälle in der Terminservicestelle
Sind Beschwerden akut, rufen Patientinnen und Patienten die 116 117 an. Nach medizinischer Ersteinschätzung wird von dort ein Termin innerhalb eines Kalendertages vermittelt. Eine Überweisung ist nicht erforderlich. „Es handelt sich dann um den TSS-Akutfall“, sagt Lunkenheimer.
Abrechnung und Dokumentation:
- Der Schein wird in FK 4103 als TSS-Akutfall gekennzeichnet.
- Der Tag der Vermittlung wird in FK 4115 eingetragen (Nachweis des Vermittlungsdatums).
- Der Zuschlag Buchstabe A (200 Prozent) wird ausschließlich von der TSS vergeben.
Die BSNR der Facharztpraxis ist direkt von der Praxis erhältlich oder über das KVNO-Portal. „Dringlichkeitscodes können Sie über Ihre Praxissoftware oder das eTerminservice-Portal generieren“, erklärt Lunkenheimer.
- Simona Meier