Praxisinformation Letzte Änderung: 13.01.2023 00:00 Uhr

Hausarztvermittlungsfall: Neuer Service im KVNO-Portal

Zum 1. Januar 2023 wurden die extrabudgetären Zuschläge auf die Versicherten- bzw. Grundpauschale für Patientinnen und Patienten erhöht, die von der Terminservicestelle (TSS) an eine haus- oder fachärztliche Praxis verwiesen worden sind.

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Fachärztinnen und -ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten können diese Zuschläge – mit Ausnahme des Akutfalls – auch dann abrechnen, wenn der Termin durch eine hausärztliche Praxis oder eine Kinder- und Jugendmedizinerin/einen Kinder- und Jugendmediziner vereinbart wurde (nähere Informationen hierzu in der Praxisinformation vom 21. Dezember).

Um Praxen bei der Terminvermittlung optimal zu unterstützen, wurde zum Jahreswechsel mit Hochdruck an einer Erweiterung des eTerminservice (eTS) gearbeitet. Die neue digitale Plattform steht seit dem 2. Januar 2023 im KVNO-Portal zur Verfügung und ermöglicht nun auch Hausärztinnen und Hausärzten sowie Pädiaterinnen und Pädiatern, auf die eingestellten Termine der TSS zuzugreifen. Ein Dringlichkeitscode ist in diesen Fällen nicht anzugeben.

Für Praxen, die selbstständig Termine bei Kolleginnen und Kollegen buchen möchten, steht im eTS ein Link bereit, der sie direkt in die Buchungssoftware der 116 117 führt. Dort können sie die Terminbuchung für ihre Patientinnen und Patienten selbständig vornehmen. Eine genaue Anleitung mitsamt Tutorial findet sich in den untenstehenden Verlinkungen: