Praxisinformation Letzte Änderung: 25.09.2025 08:08 Uhr Lesezeit: 1 Minuten

Frist für Besonderen Verordnungsbedarf bei Lipödem verlängert

Die Frist für den Besonderen Verordnungsbedarf bei Lipödem im Stadium I bis III wurde durch KBV und GKV-Spitzenverband bis zum 31. Dezember 2027 verlängert.

Die Frist für den Besonderen Verordnungsbedarf bei Lipödem im Stadium I bis III wurde durch KBV und GKV-Spitzenverband bis zum 31. Dezember 2027 verlängert. Die entsprechende Diagnoseliste wurde hierfür angepasst.

Hintergrund ist die dauerhafte Aufnahme der Liposuktion bei Lipödem in den GKV-Leistungskatalog auf Basis der Erprobungsstudie „LIPLEG- Liposuktion bei Lipödem in den Stadien I, II oder III“. Aufgrund möglicher weiterer Erkenntnisse aus der Nachbeobachtungsphase erfolgt vorerst eine Fristverlängerung für weitere zwei Jahre. Die Änderungen treten zum 1. Januar 2026 in Kraft.