IT Praxisinformation Letzte Änderung: 20.11.2025 08:12 Uhr Lesezeit: 1 Minuten
Frist für Austausch von Heilberufs- und Praxisausweisen verlängert
eHBA und SMC-B-Karten der alten Version (RSA-Verschlüsselung) können noch bis 30. Juni 2026 genutzt werden. Für alte Konnektoren gibt es keinen Aufschub.
Die gematik hat die Frist für den Austausch von Heilberufsausweisen (eHBA) und Praxisausweisen (SMC-B-Karten) mit RSA-Verschlüsselung verlängert. Beide Kartentypen können nun noch bis zum 30. Juni 2026 genutzt werden. Ursprünglich war das Ende der Nutzungsdauer bereits für Ende 2025 vorgesehen. Grund für die Verlängerung sind anhaltende Produktions- und Lieferprobleme bei den Kartenherstellern.
Was bedeutet das für Ihre Praxis?
- Heilberufsausweise und Praxisausweise mit RSA-Zertifikaten bleiben bis 30. Juni 2026 gültig.
- Ab 1. Juli 2026 dürfen nur noch Ausweise mit ECC-basierten Zertifikaten eingesetzt werden, zum Beispiel für die Signatur von E-Rezepten.
- eHBA-Kartenhersteller dürfen laut gematik bis zum 30. Juni 2026 keine Sperrung der alten RSA-Ausweise veranlassen.
- Die gematik wird ihrerseits für nicht ECC-fähige SMC-B-Karten bis 30. Juni keine Sperrung veranlassen.
- Ab 1. Januar 2026 dürfen Kartenhersteller ausschließlich ECC-fähige Karten produzieren und ausgeben.
- Die ebenfalls von der Umstellung des Verschlüsselungsverfahrens betroffenen Gerätekarten für Kartenterminals, sogenannte gSMC-KT, dürfen noch bis zum 31. Dezember 2026 genutzt werden.
Übergangslösung gilt nicht für Konnektoren
Wichtig: Für sogenannte „RSA-only“-Konnektoren bleibt der Austausch bis spätestens Ende 2025 verpflichtend. Eine Verlängerung ist hier technisch nicht möglich.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und einzelne Länder-KVen haben in den vergangenen Monaten mehrfach gegenüber der gematik und dem Bundesgesundheitsministerium auf die Fristverlängerung gedrängt. Ein kompletter Austausch der betroffenen TI-Komponenten wäre bis zum Jahresende nicht zu leisten gewesen, mit gravierenden Folgen für die Versorgung.
Auch die Vertreterversammlung der KV Nordrhein hatte sich in ihrer Sitzung am 14. November für eine Fristverlängerung eingesetzt und gefordert, die angedrohten Sanktionen auszusetzen.
Alle Beschlüsse der Vertreterversammlung finden Sie hier: