Praxisinformation Letzte Änderung: 20.11.2025 08:02 Uhr Lesezeit: 1 Minuten

Formular zur ärztlichen Bescheinigung einer Fehlgeburt

Die bisherige Übergangsbescheinigung wird zum 1. Januar 2026 durch das neue Formular 9 abgelöst.

Erleiden Frauen ab der 13. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt, haben sie seit 1. Juni Anspruch auf Mutterschaftsgeld (vgl. KVNO-Praxisinformation vom 6. Juni 2025). Zum Nachweis der Fehlgeburt gegenüber den Krankenkassen oder Arbeitgebern zur Durchsetzung des Beschäftigungsverbotes hatten die KBV und der GKV-Spitzenverband eine Übergangsbescheinigung vereinbart. Diese wird zum 1. Januar 2026 durch das Formular 9 abgelöst, das entsprechend angepasst wurde. Es heißt nun „Bescheinigung einer Fehlgeburt, Frühgeburt oder Behinderung des Kindes“.

Auf dem neuen Formular 9 geben Ärztinnen und Ärzte das Datum der Fehlgeburt an sowie die Schwangerschaftswoche, in der sich die Frau mindestens befand. Bei den Angaben zur Frühgeburt ist Buchstabe c) entfallen.

Es gilt eine Stichtagsregelung: Bisher verwendete Vordrucke dürfen ab dem 1. Januar 2026 nicht aufgebraucht werden. Praxen sollten rechtzeitig neue Vordrucke bestellen. Bis zum Jahresende können Ärztinnen und Ärzte das bisherige Formular noch verwenden.