KVNO aktuell Letzte Änderung: 28.11.2025 00:00 Uhr

Fit für die Teampraxis

Nicht jede Aufgabe übernehmen Ärztinnen und Ärzte selbst, oft delegieren sie Tätigkeiten an ihr Personal. In den letzten Jahren sind neue Berufsfelder und Zusatzqualifikationen für das Praxisteam entstanden.

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© Igor Suka | gettyimages

Physician Assistant (PA) – Unterstützung für die ärztliche Versorgung

Der Physician Assistant (PA) ist ein akademischer Gesundheitsberuf. In Deutschland gibt es den Studiengang seit 2005, in der ambulanten Versorgung ist dieses Berufsbild dennoch relativ neu. PAs entlasten Ärztinnen und Ärzte bei Diagnostik und Therapie. Sie übernehmen eine standardisierte und vorbereitende Anamneseerhebung und Diagnostik. PAs dokumentieren, organisieren und unterstützen die Versorgung der Patientinnen und Patienten. Zudem bilden sie die Schnittstelle zwischen ärztlichem und nichtärztlichem Personal. Die umfassende akademische Ausbildung ermöglicht ihren vielseitigen Einsatz – auch in spezialisierten Praxen oder Kliniken. PAs fördern die Zusammenarbeit und ermöglichen dem ärztlichen Personal, sich auf komplexe Aufgaben zu konzentrieren. Herausforderungen sind die aktuelle Rechtslage, der hohe Ausbildungsaufwand und die noch geringe Verbreitung. 

Nichtärztliche Praxisassistentin (NäPa)

Nichtärztliche Praxisassistentinnen (NäPa) sind Medizinische Fachangestellte mit einer speziellen Weiterbildung. Sie arbeiten sowohl in Hausarztpraxen als auch in Facharztpraxen, etwa bei Gynäkologen oder Neurologen. Häufig führen sie Hausbesuche durch, betreuen ältere und chronisch kranke Patientinnen und Patienten und führen beispielsweise Tests zur Demenzfrüherkennung durch. In Nordrhein ist die Fortbildung auch unter dem Namen Entlastende Versorgungsassistenz (EVA) bekannt. 

NäPa stärken die Versorgung insbesondere auf dem Land und entlasten Ärztinnen und Ärzte im Praxisalltag. Ihr Aufgabengebiet ist klar begrenzt, die Verantwortung trägt immer die Ärztin oder der Arzt. Die NäPa entstand 2010 durch die Zusammenarbeit der Bundesärztekammer und des Verbands medizinischer Fachberufe, inzwischen gibt es rund 12.000 NäPa bundesweit. Die berufsbegleitende Fortbildung dauert zwischen sechs und neun Monate, Voraussetzung ist eine MFA-Ausbildung oder eine Ausbildung nach dem Krankenpflegegesetz, etwa als Krankenschwester oder Krankenpfleger. Seit 2015 ist die Vergütung für NäPa-Leistungen im EBM geregelt.

Delegationsvereinbarung regelt Einsatz

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) regelt die Delegation ärztlicher Leistungen in einer Vereinbarung mit dem GKV-Spitzenverband (Anlage 24 des Bundesmantelvertrags). Ein Katalog listet beispielhaft delegierbare Leistungen etwa an NäPa auf. In der Vereinbarung sind auch die Anforderungen für die Delegation genannt. Nichtärztliche Fachkräfte benötigen mindestens einen Abschluss als Medizinische/-r Fachangestellte/-r oder eine vergleichbare Ausbildung in einem Heilberuf, häufig weitere Zusatzqualifikationen. Die Tätigkeiten erfolgen stets unter ärztlicher Anleitung. Die Verantwortung liegt bei der Ärztin oder dem Arzt.

Weitere Infos auf kbv.de

Mehr Verantwortung für MFA: Zusatzqualifikationen stärken die Praxis

Mit gezielten Weiterbildungen können MFA ihr Wissen vertiefen und die Praxis wirkungsvoll entlasten. Als Diabetesberaterin DDG begleiten sie zum Beispiel Patientinnen und Patienten im Alltag, schulen sie im Umgang mit der Erkrankung und unterstützen bei der Therapie. Auch als Wundmanagerin übernehmen MFA Verantwortung: Sie erkennen Wundarten, wählen geeignete Therapien aus und dokumentieren den Heilungsverlauf. Das verbessert die Versorgung und schafft mehr Zeit für ärztliche Aufgaben.

Neben diesen Profilen gibt es weitere Zusatzqualifikationen, die MFA fit für neue Aufgaben machen. Die Ausbildung zur onkologischen Fachkraft etwa bereitet auf die Betreuung von Krebspatientinnen und -patienten vor. Auch die Weiterbildung zur Asthmatrainerin oder zur Impfassistentin eröffnet neue Möglichkeiten im Team. Wer sich spezialisiert, stärkt die Praxis und sorgt dafür, dass Patientinnen und Patienten umfassend betreut werden. 

Die Delegation nichtärztlicher Leistungen gewinnt so an Bedeutung – und MFA werden zu unverzichtbaren Partnerinnen und Partnern in der ambulanten Versorgung. Informationen zu diesen Qualifikationen finden MFA zum Beispiel bei der Deutschen Diabetes Gesellschaft, der Deutschen Gesellschaft für Wundheilung und Wundbehandlung, der Deutschen Krebsgesellschaft, beim Verband Verband des Pneumologischen Assistenzpersonals sowie bei den Ärztekammern und anerkannten Fortbildungsinstituten. Ein Gespräch mit der Praxisleitung oder ein Blick in das Fortbildungsprogramm der eigenen Ärztekammer lohnt sich ebenfalls.

Vergütung und Abrechnung

Der Einheitliche Bewertungsmaßstab regelt die Vergütung für NäPa-Leistungen über verschiedene Gebührenordnungspositionen. Für Haus- und Pflegeheimbesuche gibt es Zuschläge, wenn qualifizierte, nichtärztliche Praxisassistentinnen und -assistenten eingesetzt werden. Hausärztinnen und Hausärzte erhalten Strukturzuschläge für die Beschäftigung von NäPa, um Kosten etwa für die Weiterbildung oder Ausrüstung abzudecken. Zur Abrechnung von NäPa-Leistungen benötigen Praxen eine Genehmigung ihrer Kassenärztlichen Vereinigung.