Verordnung Praxisinformation Letzte Änderung: 21.08.2026 06:50 Uhr
FAQ zu neuen Regelungen bei Cannabisverordnung
Mit Inkrafttreten des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz haben sich die Regelungen bei der Cannabisverordnung geändert. Die KV Nordrhein hat dazu auf ihrer Website häufige Fragen zusammengestellt und beantwortet.
Die Verordnung von Cannabis-Blüten zulasten der GKV ist seit dem 30. Juli 2026 mit Inkrafttreten des GKV- Beitragssatzstabilisierungsgesetz nicht mehr möglich. Patientinnen und Patienten, die bisher auf Cannabis-Blüten eingestellt waren, müssen daher umgestellt werden. Des Weiteren ist die Ersttherapie von nicht-vorbehandelten Cannabispatientinnen und -patienten neu geregelt worden.
Die KV Nordrhein hat häufige Fragen und entsprechende Antworten zur neuen Regelung in einem Dokument zusammengestellt. Die passende Verordnungsinformation Cannabis wird gerade überarbeitet.