Qualität KVNO aktuell Letzte Änderung: 17.07.2025 00:00 Uhr Lesezeit: 1 Minuten

Ergebnisse zahnärztlicher Früherkennung künftig auch im Kinderuntersuchungsheft

Zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen bei Kindern werden künftig im Kinderuntersuchungsheft („Gelbes Heft“) dokumentiert.

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Dies hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschlossen. Die Änderungen treten am 1. Januar 2026 in Kraft.

Nach den zehn pädiatrischen Vorsorgeuntersuchungen folgt im sogenannten Gelben Heft damit künftig ein Abschnitt für die sechs zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen. Diese werden zwischen dem sechsten Lebensmonat und dem vollendeten sechsten Lebensjahr durchgeführt. Für jede dieser Untersuchungen sind jeweils vier Seiten vorgesehen – inklusive Elterninformationen und Grafiken zu Zahndurchbruchszeiten.

Ziel ist es, Eltern besser über zahnärztliche Vorsorgeangebote zu informieren. Mit der Aufnahme in das Kinderuntersuchungsheft wird die Dokumentation erstmals Teil der Kinder-Richtlinie des G-BA. Die Details sind in der Richtlinie über die Früherkennungsuntersuchungen auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten geregelt, die der G-BA mit seinem Beschluss ebenso angepasst hat wie die Kinder-Richtlinie.

Die Dokumentationsbögen werden als Einleger für die bereits vorhandenen Kinderuntersuchungshefte im kommenden Jahr versandt. Im Zuge dessen sollen auch Aufkleber für die Hefte bereitgestellt werden, auf denen die Zeitfenster für die zahnärztlichen Früherkennungen vermerkt sind.