KVNO aktuell ePA Letzte Änderung: 08.05.2025 14:24 Uhr Lesezeit: 1 Minuten
ePA-Nutzung bis Oktober freiwillig
Am 29. April 2025 startete der bundesweite Rollout der elektronischen Patientenakte (ePA). Praxen in ganz Deutschland können die ePA freiwillig nutzen. Ab dem 1. Oktober wird sie für alle vertragsärztlichen Praxen zur Pflicht.
Aktuell befindet sich die „ePA für alle“ in der sogenannten Hochlaufphase, die bis Ende September geht. Der ehemalige Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach begründete den bundesweiten Rollout damit, dass alle Sicherheitsvoraussetzungen für den flächendeckenden Einsatz der ePA erfüllt seien.
Die Erfahrungen aus den Modellregionen, in denen die ePA getestet wurde, zeigten, dass der Einsatz der ePA noch nicht überall rund läuft. Manche Praxen können die ePA gar nicht nutzen, weil ihr PVS-Anbieter ihnen das ePA-Modul noch nicht zur Verfügung gestellt hat. Vor diesem Hintergrund habe man von einer verpflichtenden Einführung der ePA für alle Praxen mit Sanktionen bei Nichtnutzung zum jetzigen Zeitpunkt Abstand genommen, erklärte Lauterbach. Er betonte zuletzt, dass Praxen nicht für Umstände bestraft werden dürfen, die sie nicht zu verantworten haben.
Die PVS-Hersteller sind angehalten, Praxen den Zugang zur ePA zu ermöglichen. Wie schnell das geschieht, bleibt den Anbietern der Software überlassen. Die KV Nordrhein rät Praxen, denen das ePA-Modul noch nicht zur Verfügung steht, ihren PVS-Anbieter zu kontaktieren und darauf einzuwirken, dass sie die ePA so schnell wie möglich nutzen können.
Freiwilligkeit nutzen – Sanktionen erst ab 2026
Die KV Nordrhein hatte einen späteren Start der ePA empfohlen. Dass der bundesweite Rollout vorerst auf freiwilliger Basis und ohne Sanktionen erfolgt, begrüßt sie: „Wir haben uns dafür eingesetzt, dass vor einer Verpflichtung zur ePA-Befüllung in den Praxen alle technischen Fehler behoben sein müssen, die Datensicherheit gewährleistet ist und die Praxen die ePA problemlos in ihre Abläufe integrieren können“, so Dr. med. Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der KV Nordrhein.
Die KV Nordrhein empfiehlt Praxen, die ePA zu testen und Erfahrungen zu sammeln. Aus einer Richtlinie, die der Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) verhandelte und erließ, geht hervor, dass Sanktionen frühestens ab dem 1. Januar 2026 für Ärztinnen und Ärzte in Kraft treten, die die ePA für gesetzlich Versicherte auch dann nicht nutzen.
Befüllung der ePA bei Kindern
Die KBV erließ darüber hinaus eine Richtlinie zum Umgang mit der ePA bei Kindern unter 15 Jahren. Bis zu diesem Alter liegt die ePA-Hoheit bei den Eltern. Wer behandelt, ist nicht verpflichtet, bei unter 15-Jährigen Daten in die ePA zu übermitteln, sofern erhebliche therapeutische Gründe entgegenstehen. Gleiches gilt, wenn gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen vorliegen und die Befüllung der ePA den wirksamen Schutz des Kindes oder Jugendlichen in Frage stellen würde. Ein Vermerk dazu in der Behandlungsdokumentation reicht aus.
- Simone Heimann