EBM Praxisinformation Letzte Änderung: 25.09.2025 08:15 Uhr Lesezeit: 1 Minuten

Einigung bei den Finanzierungsverhandlungen

Der Orientierungswert steigt zum 1. Januar um 2,8 Prozent.

Nach wochenlangen Verhandlungen zur Finanzierung der ambulanten Versorgung gab es nun eine Einigung. KBV und GKV-Spitzenverband verständigten sich im Bewertungsausschuss auf eine Anhebung des Orientierungswertes und damit der Preise für ärztliche und psychotherapeutische Leistungen um 2,8 Prozent zum 1. Januar 2026. Der Orientierungswert beträgt dann 12,7404 Cent (aktuell: 12,3934 Cent). Die Erhöhung wirkt sich auf die Preise der EBM-Leistungen aus, die entsprechend steigen. Bei der Anpassung des Orientierungswertes wird die Entwicklung der relevanten Investitions- und Betriebskosten berücksichtigt. Dazu gehören insbesondere die Personalkosten und die Kosten für Energie, Miete und Investitionen. Der Abschluss auf Bundesebene gibt den Rahmen vor für Finanzverhandlungen in den Regionen. Weitere Informationen unter kbv.de 
/KBV