Notdienst KVNO aktuell Letzte Änderung: 17.07.2025 00:00 Uhr Lesezeit: 2 Minuten

Digitalisierung: Notdienste digital selbst verwalten

Notdienste tauschen oder die eigenen Dienste vertreten lassen – mit dem Self-Service der KVNODienstplanung geht das deutlich einfacher. Die KV Nordrhein hat den Dienst seit 2024 schrittweise für alle Vertragsärztinnen und –ärzte ausgerollt. Wir erklären, wie der Self-Service funktioniert.

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© Josep Suria | GettyImages

Viele kennen die Situation: Der Notdienstplan flattert ins Haus – und so mancher zugeteilte Dienst kollidiert mit privaten Terminen. Mal fällt er auf den Geburtstag des Kindes, mal auf die lange im Voraus gebuchte Reise. Mit der KVNO-Dienstplanung können Ärztinnen und Ärzte ungünstig gelegene Notdienste einfach und schnell tauschen oder an Kollegen übergeben – mit nur wenigen Mausklicks.

Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte loggen sich im KVNO-Portal ein und wählen im Menü „Service“ die KVNO-Dienstplanung aus. Vertreterärztinnen und -ärzte sowie Praxisinhaberinnen und -inhaber, die Dienste ihrer angestellten Kollegen organisieren, loggen sich über die Website kvno-dienstplanung.de ein.

Übrigens: Mit dem Heranziehungsbescheid erhalten alle dienstverpflichteten Ärztinnen und Ärzte nur noch Informationen zu ihren eigenen Diensten beziehungsweise zu den Diensten der Praxis. Der vollständige Dienstplan wird nicht mehr versendet – er steht weiterhin online bereit. Über den Self-Service können Ärztinnen und Ärzte also alle geplanten Dienste im jeweiligen Notdienstbezirk jederzeit einsehen.

Direktvertretung, Übernahme, Tausch

Wer sich für einen Dienst vertreten lassen möchte und schon weiß, von wem, geht in der KVNO-Dienstplanung auf „Meine Daten“ und dann auf „Dienste“. Dort gibt es eine Übersicht aller eigenen Termine. Einfach den gewünschten Dienst öffnen und der Vertreterin oder dem Vertreter direkt ein Angebot schicken. Diese Person erhält eine E-Mail und kann die Vertretung annehmen – in dem Fall gibt es ebenfalls eine Bestätigung per E-Mail. Wichtig: Die Verantwortung für den Dienst liegt im Rahmen eines Vertretungsdienstes weiterhin bei den ursprünglich eingetragenen Ärztinnen und Ärzten.

Steht noch kein konkreter Vertreter fest, lässt sich der Termin allgemein für die Ärzteschaft freigeben – zum Beispiel zum Tausch oder zur Übernahme. Sobald jemand den Dienst übernehmen möchte, kommt eine E-Mail mit der Bitte um Bestätigung.

Offene Termine besser sichtbar

Mit der digitalen Notdienstverwaltung können Niedergelassene jetzt auch Dienste als Vertretung übernehmen, ohne dass die Dienstverantwortung mit übertragen wird. Bisher war das nicht möglich. Wer einen Dienst abgeben oder tauschen möchte, kann diesen für Tauschangebote freigeben oder gezielt zur Übernahme anbieten.

Alle angebotenen Dienste der nächsten 48 Stunden werden automatisch auf der Startseite der KVNO-Dienstplanung angezeigt. Das hebt dringende Dienste hervor und die Chance steigt, dass Kolleginnen oder Kollegen sie auch kurzfristig noch übernehmen. Zur besseren Übersicht werden die fachärztlichen Notdienste pro Kreis ausgewiesen; ein Allgemeinarzt aus Düsseldorf ist beispielweise dem Kreis Düsseldorf (allgemeinärztlicher Notdienst) und ein Kinderarzt dem Kreis Düsseldorf (kinderärztlicher Notdienst) zugeordnet – das hilft, fachfremde Dienste zu 
vermeiden.

Notdienstverwaltung mobil nutzen

Neu ist auch die sogenannte Fremdverwaltung, die ab sofort allen Praxen, BAG und MVZ mit angestellten Ärztinnen und Ärzten zur Verfügung steht. Mit dieser Funktion können ärztliche Leiter oder Praxisinhaber die Notdienste aller an einem Leistungsort tätigen Ärztinnen und Ärzte zentral verwalten.

Die KVNO-Dienstplanung ist auf dem Computer und mobilen Endgeräten mit optimierter Ansicht nutzbar. Wer den Self-Service mobil verwenden möchte, gibt in den Browser seines Handys oder Tablets kvno-dienstplanung.de/pwa ein. Damit ist die Verwaltung der Notdienste auch unterwegs ganz einfach möglich.

  • Simone Heimann

 

Kontakt

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servicedesk.bdonline@kvno.de