Verordnung Praxisinformation Letzte Änderung: 07.11.2024 08:15 Uhr Lesezeit: 1 Minuten

Blankoverordnung für Physiotherapie zum 1. November gestartet

Im Fall bestimmter Erkrankungen im Schulterbereich können Ärztinnen und Ärzte seit 1. November eine sogenannte Blankoverordnung für Physiotherapie ausstellen.

Bei Erkrankungen im Schulterbereich können Ärztinnen und Ärzte ab 1. November eine sogenannte Blankoverordnung für Physiotherapie ausstellen (vgl. auch KVNO-Praxisinformation vom 12. September 2024). In dem Fall bestimmen Physiotherapeuten die Heilmittel, Menge und Frequenz der Behandlung.

Grundlage ist ein Vertrag, den der GKV-Spitzenverband mit den maßgeblichen Heilmittelverbänden abgeschlossen hat. Blankoverordnungen für Physiotherapie sind danach bei ausgewählten Erkrankungen im Bereich des Schultergelenks möglich, darunter Luxationen des Schultergelenks, Läsionen der Rotatorenmanschette, Frakturen der gelenkbildenden Knochen oder starke Verbrennungen.

Keine Wirtschaftlichkeitsprüfung

Wie auch Verordnungen bei langfristigem Heilmittelbedarf unterliegen Blankoverordnungen nicht der Wirtschaftlichkeitsprüfung für ärztlich verordnete Heilmittel. Die wirtschaftliche Verantwortung übernehmen die behandelnden Physiotherapeutinnen und -therapeutin. Die KBV bietet eine zusammenfassende Diagnoseliste an, damit sich Praxen einen Überblick verschaffen können.

KBV: Diagnoseliste langfristiger Heilmittelbedarf / besonderer Verordnungsbedarf / Blankoverordnung (Stand: 01.10.2024)