EBM Letzte Änderung: 27.06.2022 16:13 Uhr

Anpassung der Strahlentherapeutische Leistungen

Der Bewertungsausschuss hat die strahlentherapeutischen Leistungen im EBM erneut überprüft und Anpassungen sowie strukturelle Änderungen an den Gebührenordnungspositionen beschlossen.

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Anfang 2021 sind die strahlentherapeutischen Leistungen des Kapitels 25 im EBM neu gefasst worden. Dabei sollte die Umstellung punktsummen- und ausgabenneutral erfolgen, die Bewertung der Leistungen basierte auf Kalkulationsannahmen.

Zum 1. Oktober 2021 wurde nach einer ersten Prüfung durch den Bewertungsausschuss die Absenkung einiger Leistungen des Kapitels 25 beschlossen. In einem zweiten Schritt werden nun zum 1. Juli 2022 weitere Änderungen umgesetzt.

So wird ab Juli ein Teil der im Januar 2021 neu eingeführten Zuschläge zur Hochvolttherapie in ihre jeweilige Grundleistung integriert – und diese Grundleistungen werden entsprechend höher bewertet.

Zusätzlich wird die Vergütung mehrerer weiterer Zuschläge angehoben.

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