Vertrag Letzte Änderung: 06.09.2024 11:57 Uhr

Anhebung der Sozialpsychiatrie-Pauschalen zum 1. Juli 2024

Die KBV und der GKV-Spitzenverband haben sich darauf verständigt, die Vergütung der Sozialpsychiatrie-Pauschalen zum 1. Juli 2024 einmalig um die kumulierte Veränderung des Orientierungspunktwertes der Jahre 2019 bis 2024 in Höhe von insgesamt 10,27 % anzuheben.

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© KV Nordrhein
Das Honorar für Praxen in Nordrhein steigt.

Nach Abstimmung mit den nordrheinischen Krankenkassen/Landesverbänden wird nun rückwirkend zum 1. Juli 2024 die Vergütung angepasst.

  • SNR 88895      - 205,10  Euro für den 1. bis 512. Behandlungsfall (vorher 186,00 Euro)
  • SNR 88895A  - 153,83 Euro ab dem 513. Behandlungsfall (vorher 139,50 Euro)

Für die Jahre 2025,2026 und 2027 erfolgt darüber hinaus eine automatische Anpassung der Bewertung der Kostenpauschalen um die jeweilige Steigerungsrate des Orientierungspunktwerts.