Praxisinformation Letzte Änderung: 18.06.2026 09:40 Uhr
Angestellte PAs werden ab Juli in der Plausibilitätsprüfung berücksichtigt
Wenn Praxen der KV Nordrhein die Beschäftigung von PAs vorab melden, wird der PA-Einsatz automatisch in die Zeitprüfung eingerechnet.
Ab 1. Juli 2026 bezieht die KV Nordrhein angestellte Physician Assistants (PAs) in die Plausibilitätsprüfung im Rahmen der Abrechnungsprüfung ein. Praxen, die eine oder einen PA beschäftigen, können dies der KV Nordrhein vorab melden. Dann berücksichtigt die KV Nordrhein den PA-Einsatz automatisch in der Zeitprüfung.
Beschäftigt eine Praxis eine oder einen PA in Vollzeit, erhöht sich die für die Praxis geltende Zeitobergrenze um den Faktor 0,5 auf 150 Prozent des regulären Wertes. Bei Teilzeit reduziert sich der Aufschlag anteilig.
Die Plausibilitätsprüfung gleicht unter anderem abgerechnete Leistungen über Zeitprofile im EBM mit festgelegten Zeitobergrenzen ab. Bei Überschreitungen prüft die KV Nordrhein im Rahmen ihrer gesetzlichen Pflichten den Fall genauer; die Praxis hat dann die Möglichkeit, die Auffälligkeit genauer zu erläutern.
Meldung per Formular
Für die freiwillige Meldung stellt die KV Nordrhein ein Formular auf ihrer Website bereit. Praxen tragen dort Name, Beschäftigungsbeginn und Beschäftigungsumfang ein; bei befristeten Verträgen auch das Beschäftigungsende. Zusätzlich fügen sie eine Kopie des Abschlusszeugnisses als Qualifizierungsnachweis bei. Wenn die Beschäftigung endet, freuen wir uns über eine unverzügliche Information. Praxen, die am PA-Modellprojekt teilnehmen, werden wir das Formular bereits vor dem 1. Juli per E-Mail zusenden.
Die Regelung stärkt die Planbarkeit für Praxen mit PAs. PAs übernehmen delegierbare Tätigkeiten und entlasten so Ärztinnen und Ärzte im Alltag. Praxen gewinnen Zeit für die Versorgung zusätzlicher Patientinnen und Patienten – ein wichtiger Beitrag, gerade in Regionen mit angespannter Versorgungslage.