EBM Psychotherapie KVNO aktuell Praxisinformation Letzte Änderung: 26.09.2022 13:07 Uhr Lesezeit: 2 Minuten

Ambulante psychiatrische und psychotherapeutische Komplexversorgung wird extrabudgetär vergütet

Am 1. Oktober startet die ambulante Komplexversorgung für Menschen mit psychischen Erkrankungen.

Jetzt wurde dazu die Finanzierung vereinbart. Alle Leistungen der Komplexversorgung werden zunächst extrabudgetär und somit zu festen Preisen vergütet. Darauf haben sich KBV und GKV-Spitzenverband im Bewertungsausschuss geeinigt.

Bereits im Juli hatten KBV, GKV-Spitzenverband und die Deutsche Krankenhausgesellschaft sich darauf geeinigt, welche Untersuchungen und Behandlungen in der ambulanten psychiatrischen Komplexversorgung zusätzlich anfallen und die Punktzahlbewertungen festgelegt. Dabei wurde auch vereinbart, dass Ärztinnen/Ärzte und Psychotherapeutinnen/-therapeuten in der Komplexversorgung bei Bedarf bis zu 20 psychotherapeutische Gespräche (GOP 22220/23220, je 10 Minuten) pro Patientin/Patient führen und abrechnen können. Normalerweise sind bis zu 15 Gespräche pro Quartal möglich. Für die fünf zusätzlichen Gespräche haben sich KBV und GKV-Spitzenverband nun darauf verständigt, dass auch diese zunächst extrabudgetär vergütet werden.

Komplexversorgung: Vergütung der Leistungen im Überblick

GOP
Leistung
Hinweis
Bewertung
(Punkte/Euro)
37500 Eingangssprechstunde je vollendete 15 Minuten, höchstens viermal im Krankheitsfall 231/26,02
37510* Differentialdiagnostische Abklärung je vollendete 15 Minuten, höchstens viermal im Krankheitsfall 231/26,02
37520 Erstellen eines Gesamtbehandlungsplans einmal im Krankheitsfall 448/50,47
37525 Zusatzpauschale für Leistungen des Bezugsarztes oder des Bezugspsychotherapeuten einmal im Behandlungsfall 450/50,70
37530 Koordination der Versorgung durch eine nichtärztliche Person einmal im Behandlungsfall 577/65,01
37535 Aufsuchen eines Patienten im häuslichen Umfeld durch eine nichtärztliche Person je Sitzung, höchstens dreimal im Behandlungsfall 166/18,70
37550 Fallbesprechung je vollendete 10 Minuten, höchstens viermal im Behandlungsfall 128/14,42
37551 Zuschlag zur GOP 37550 bei Teilnahme eines oder mehrerer nichtärztlicher/nichtpsychotherapeutischer Teilnehmer nach § 3 Abs. 3 und 5 KSVPsych-RL je vollendete 10 Minuten, höchstens viermal im Behandlungsfall 128/14,42
37570 Zusatzpauschale für zusätzliche Organisations- und Managementaufgaben sowie technische Aufwände im Rahmen eines Netzverbundes einmal im Behandlungsfall 200/22,53

*kann ausschließlich von Fachärztinnen und Fachärzten für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Nervenheilkunde sowie Neurologie und Psychiatrie berechnet werden.

Hinweis: Die Gebührenordnungspositionen 37520, 37525, 37530, 37535, 37551 und 37570 können ausschließlich durch Bezugsärztinnen/ärzte oder Bezugspsychotherapeutinnen/-therapeuten berechnet werden.

NPPV lieferte Blaupause

Die Komplexversorgung ist ein Angebot für Erwachsene insbesondere mit schweren psychischen Erkrankungen, die einen komplexen Behandlungsbedarf haben. Sie werden von einem multiprofessionellen Team engmaschig und kontinuierlich betreut. Ärztinnen/Ärzte und Psychotherapeutinnen/-therapeuten schließen sich dazu in regionalen Netzverbünden zusammen und kooperieren mit anderen Fachkräften wie Ergo- und Soziotherapeuten.

Vorbereitet wurde dieses Versorgungsmodell, das über eine G-BA-Richtlinie (KSVPsych-RL) in die Regelversorgung aufgenommen worden ist, durch das Innovationsfondsprojekt NPPV (Neurologisch-psychiatrische und psychotherapeutische Versorgung) der KV Nordrhein. Über 14.000 Patientinnen und Patienten an über 430 Praxisstandorten und bis zu 800 Ärztinnen/Ärzte und Therapeutinnen/Therapeuten nahmen an dem vierjährigen Projekt teil. Es wurde zum 31.12.2021 beendet.

Die KBV hat nun ein Infodokument erstellt, in dem erläutert wird, wie die Komplexversorgung abläuft, wer welche Aufgaben übernimmt und wie die einzelnen Leistungen vergütet werden. Darüber hinaus erfahren Niedergelassene darin, was sie für die Gründung eines Netzverbundes brauchen, der Voraussetzung für die Behandlung von Patientinnen und Patienten in der ambulanten Komplexversorgung ist.

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