Vertrag KVNO aktuell Praxisinformation Letzte Änderung: 15.01.2026 07:05 Uhr Lesezeit: 3 Minuten
Änderungen bei Verträgen zum 1. Januar 2026
Zum Jahreswechsel hat es bei verschiedenen Versorgungsverträgen mit nordrheinischen Krankenkassen Änderungen gegeben. Sie betreffen den IVOM-Vertrag, die Hautkrebsvorsorge unter 35 Jahren, den Vertrag „Gesund schwanger“ sowie den Vertrag VorsorgePlus.
Zum neuen Jahr hat es bei verschiedenen Verträgen zur besonderen Versorgung mit nordrheinischen Krankenkassen Änderungen gegeben. So sind unter anderem weitere Betriebskrankenkassen dem Vertrag zur ambulanten intravitrealen operativen Medikamentenapplikation (IVOM) beigetreten.
IVOM: Liste teilnehmender BKKen aktualisiert
Die KVNO hat für den neuen Vertrag zur ambulanten intravitrealen operativen Medikamentenapplikation (IVOM) mit dem BKK-Landesverband die Liste der beigetretenen Betriebskrankenkassen um die Bahn BKK, die mhplus, die BKK B. Braun Aesculap, die BKK Werra Meißner und BKK ZF erweitert. Damit nehmen im Quartal 1/26 nun insgesamt 45 Betriebskrankenkassen an dem Vertrag teil. Das entspricht einem Versichertenanteil von etwa 95 Prozent. Versicherte der nicht-teilnehmenden BKKen werden seit dem 1. Januar 2026 ausschließlich im Rahmen der Regelversorgung über EBM behandelt und abgerechnet.
Intravitreale operative Medikamentenapplikation (IVOM) | KV Nordrhein
IVOM IKK classic: Teilnahmeerklärung für Versicherte angepasst
Das Formular und die Übermittlung der Teilnahmeerklärung für Patientinnen und Patienten für den IVOM-Vertrag der IKK classic wurde zum 1. Januar angepasst. Für Neu-Einschreibungen soll nur noch das neue Formular verwendet werden. Praxen müssen es außerdem künftig in der Praxis archivieren. Der bisherige regelhafte Versand an die IKK classic entfällt für Praxen in Nordrhein.
Mit Abgabe der Abrechnung bestätigen Praxen, dass ihnen das unterzeichnete Formular vorliegt. Bei Bedarf kann dieses von der IKK classic oder der KVNO angefordert werden. Das neue Formular ist ausschließlich für Neu-Versorgungen zu verwenden. Bereits eingeschriebene und versorgte Versicherte nehmen weiter an dem Vertrag teil.
Das neue Formular erhalten Sie wie gewohnt über VOA Nordrhein | Vereinigung operierender Augenärzte Nordrhein.
Hautkrebsvorsorge unter 35 Jahren: Vergütungen zum 1. Januar 2026 angehoben
Ärztinnen und Ärzte in Nordrhein erhalten für die ergänzende Hautkrebsvorsorge bei Versicherten unter 35 Jahren (U35) seit 1. Januar 2026 einheitlich 32,90 Euro. Die Vergütung für Versicherte der AOK Rheinland/Hamburg und der Techniker Krankenkasse wurde an die der anderen teilnehmenden Krankenkassen angeglichen.
Ärztinnen und Ärzte, die die besondere Hautkrebsvorsorge U35 künftig neu über die Verträge abrechnen möchten, können ihren Antrag auf Genehmigung elektronisch über das digitale Antragsmanagement im KVNO-Portal stellen.
Weitere Information sowie die Teilnahmeerklärungen für Patientinnen und Patienten finden Sie unter Verträge|KV Nordrhein
„Gesund schwanger“: Änderungen durch BKK-Fusion
Die BKK Voralb HELLER*INDEX*LEUZE ist zum Jahresbeginn 2026 in der Siemens BKK aufgegangen. Die Siemens BKK nimmt nicht am Vertrag „Gesund schwanger“ teil. Schwangere, die zum Zeitpunkt der Fusion bereits in das Programm eingeschrieben waren, können weiter behandelt werden. Die Abrechnung bereits laufender Leistungen ist auch über das Ende der BKK Voralb hinaus gewährleistet. Neueinschreibungen sind nicht mehr möglich.
Vertrag VorsorgePlus: Postversand der Teilnahmeerklärung nicht mehr nötig
Die KVNO hat mit den am Vertrag VorsorgePlus teilnehmenden Krankenkassen vereinbart, dass die Patienten-Teilnahmeerklärung künftig in der Praxis verbleibt. Der bisherige regelhafte Versand per Post an die KVNO entfällt somit. Mit Abgabe der Abrechnung bestätigen Praxen, dass ihnen das unterzeichnete Formular vorliegt. Bei Bedarf ist dieses nur noch auf Verlagen der Krankenkasse oder der KVNO vorzulegen. Die Patienten-Teilnahmeerklärung wurde dahingehend angepasst und ist für künftige Neueinschreibungen zu verwenden.
Das neue kassenübergreifende Formular sowie weitere Informationen zum Vertrag für besondere hausärztliche Vorsorgeleistungen finden Sie unter VorsorgePlus|KV Nordrhein.