Praxisinformation Letzte Änderung: 25.09.2025 08:04 Uhr Lesezeit: 1 Minuten
Änderungen bei Apps „ProHerz“ und „Orthophy bei Knieverletzungen“
Für die digitale Gesundheitsanwendung „ProHerz“ wird eine Zusatzpauschale in den EBM aufgenommen, eine Orthopädie-App wird aus dem Verzeichnis gestrichen.
Ärztinnen und Ärzte können über eine Zusatzpauschale die erforderliche Verlaufskontrolle und Auswertung bei Patienten abrechnen, die die App „ProHerz“ nutzen. Der Bewertungsausschuss hat dazu die neue Gebührenordnungsposition (GOP) 01481 in den EBM aufgenommen, die mit 64 Punkten (7,93 Euro) bewertet ist. Zu dem Beschluss kam es, nachdem das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) die App „ProHerz“ dauerhaft im Verzeichnis für digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) aufgenommen hat. Während der Erprobung erfolgte die Abrechnung der ärztlichen Leistungen – also die Verlaufskontrolle und Auswertung – über eine allgemeine Pauschale außerhalb des EBM.
Die App „ProHerz“ soll Patientinnen und Patienten ab 18 Jahren mit Herzinsuffizienz dabei helfen, Veränderungen ihrer Erkrankung frühzeitig zu erkennen. Dazu werden die täglich gemessenen Vitalwerte wie Gewicht, Blutdruck, Herzfrequenz, Sauerstoffsättigung und Temperatur erfasst und automatisiert analysiert.
Vergütung für Fachärzte
Nur Fachärztinnen und -ärzte, die die Indikationsstellung zur Überwachung eines Patienten mit Herzinsuffizienz per Telemonitoring abrechnen dürfen (GOP 03325, 04325 oder 13578), können ab Oktober die neue GOP 01481 berechnen. Damit wird gewährleistet, dass im Falle einer Veränderung des Gesundheitszustands der behandelnde Arzt einen Wechsel in das Telemonitoring als Anschlussbehandlung vornehmen kann. Die gleichzeitige Behandlung eines Patienten mit der DiGA „ProHerz“ und im Rahmen des Telemonitorings bei Herzinsuffizienz ist im selben Quartal ausgeschlossen.
Fachärztinnen und Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin können dabei die GOP 01481 nur bei heranwachsenden Patienten bis zum vollendeten 21. Lebensjahr berechnen. Weitere Informationen: kbv.de
Änderung bei Orthopädie-App
Die DiGA „Orthopy bei Knieverletzungen“ wird nach Ende des Erprobungszeitraums Anfang September im DiGA-Verzeichnis gestrichen. Daher ist ab 1. Oktober die Leistungspauschale 86700 für diese Anwendung nicht mehr berechnungsfähig.