Letzte Änderung: 26.09.2025 19:45 Uhr
„Praxen brauchen Rückenwind, keine Sparpläne“
Vertreterversammlung: Ambulante Versorgung gibt Sicherheit, benötigt dafür Stabilität und politische Unterstützung
Die Vertreterversammlung (VV) der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNO) erteilte am heutigen Freitag, 26. September, Forderungen nach weiteren Einsparungen in der ambulanten Versorgung eine klare Absage „Anstelle von Diskussionen über Finanzeinschränkungen brauchen wir endlich Rahmenbedingungen, die den Praxen ihre Arbeit erleichtern und Innovationen fördern“, sagte Dr. med. Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der KVNO. Hierbei müsse die Politik vor allem den ambulanten Sachverstand viel stärker in Versorgungsfragen einbeziehen.
„Innovationsmotor“ Selbstverwaltung
Die ärztliche Selbstverwaltung in Nordrhein gehe dabei, trotz zunehmend widriger Rahmenbedingungen, mit modernen, eigen-finanzierten Projekten voran – so etwa mit Einrichtung der ersten „Startpraxis“ im Kreis Kleve. Diese werde laut Bergmann im Frühjahr 2026 ihren Betrieb aufnehmen und junge Ärzte schrittweise an die Selbstständigkeit heranführen. Derzeit laufe die Akquise der dort künftig tätigen Mediziner. Auch das angelaufene KVNO-Modellprojekt zum Einsatz von Physician Assistants (PA) in Haus- und Facharztpraxen bringe die Delegation arzt-entlastender Tätigkeiten spürbar voran. Weitere Beispiele für die Innovationskraft der Selbstverwaltung seien die mittlerweile fest etablierte Videosprechstunde der KVNO im Notdienst sowie die fortschreitende digitale Vernetzung von Rettungsleitstellen im Landesteil mit der Servicenummer 116117. „Die Vertragsärzteschaft steht nicht nur mit Forderungen da – wir liefern, übernehmen Verantwortung und gestalten Versorgung für unsere Mitglieder und Patienten“, betonte der KVNO-Vorsitzende.
Praxisferne Regress-Regelungen abschaffen
Hinderlich seien dabei allerdings praxisferne Regelungen, wie etwa Regresszahlungen, die lediglich auf Formfehlern beruhen, de facto aber keinerlei finanziellen Schaden auf Kassenseite verursachen. Hier müsse der Gesetzgeber dringend den Rechtsrahmen ändern und für Praxen existenzbedrohende Rückzahlungen abschaffen.
Weiteren Reformbedarf sehen Vorstand und VV auch bei der ärztlichen Weiterbildung: „Bei 90 Prozent Versorgungsanteil hat das ambulante System auch ein berechtigtes Interesse daran, dass sich die Weiterbildungsinhalte ebenso an den Erfordernissen der ambulanten Versorgung orientieren“, betonte Bergmann. Die Expertise des KV-Systems müsse viel stärker einbezogen werden. Der Forderung nach einer ambulanten „Weiterbildungsoffensive“, die auch eine unbegrenzte Förderung von Weiterbildungsstellen im fachärztlichen und psychotherapeutischen Bereich zum Ziel hat, folgten die VV-Delegierten mit großer Mehrheit.
Ärztliche Aufgaben: Impfen, Diagnostik und Arzneiverordnungen
Eine originäre Aufgabe des ambulanten Systems sei auch das Impfen. Scharf kritisierte Bergmann jüngste Pläne des Bundesgesundheitsministeriums (BMG), Apotheken erweiterte Kompetenzen sowohl beim Impfen als auch bei Diagnostik und Medikamentenabgabe einräumen zu wollen. Diese Leistungen gehörten „mit Blick auf eine mögliche Notfallversorgung oder Risikoabwägung unzweifelhaft in ärztliche Hände“. Das Erschließen neuer Umsatzwege angesichts der wirtschaftlichen Konkurrenz durch digitale Versandapotheken dürfe nicht zu Lasten der Patientensicherheit erfolgen.
Sollten die BMG-Pläne so umgesetzt werden, müsse die Ärzteschaft laut Bergmann deutlich reagieren und klare Konsequenzen ziehen – etwa durch Kooperationen mit Online-Apotheken im ambulanten Notdienst oder beim Bezug von Praxisbedarf. „Dann muss die Politik ebenso konsequent sein und den Weg für ein ärztliches Dispensierrecht zunächst im Notdienst freimachen. Und wenn Apotheken ärztliche Leistungen übernehmen wollen, dann bitte mit voller Haftung - für jede Impfung, jede Beratung, jede Medikamentenabgabe. Das heißt: rechtssichere Dokumentation aller Leistungen. Dann können sich die Apotheken auch gleich ein Praxisverwaltungssystem anschaffen“, forderte der KVNO-Chef unter großer Zustimmung der VV-Delegierten. Ob dies allerdings der richtige Weg sei, müsse jeder für sich selbst entscheiden, so Bergmann.
Medizinische Versorgung im Krisenfall
Ein weiteres laut Bergmann zwar unbequemes, aber angesichts der politischen Weltlage zunehmend wichtiges Thema sei die medizinische Versorgung im Krisen- oder Verteidigungsfall. Die KVNO stelle sich auch hier ihrer Verantwortung und stehe auf Landes- und Bundesebene mit den entsprechenden Akteuren im Austausch. Dabei zeige sich, dass es rasch neue bzw. angepasste gesetzliche Grundlagen und Protokolle braucht, um die ambulante Versorgung auch im Krisenfall am Netz zu halten. Ebenso sei eine proaktive Einbindung der KVen in Krisenstäbe von großer Bedeutung, was sich schon in der Corona-Pandemie bewährt habe. So könne etwa die Servicenummer 116 117 möglicherweise erneut eine Rolle als Informationsschnittstelle einnehmen.
Vorbereitung für neue Versorgungs- und Vorhaltepauschale laufen
Dr. med. Carsten König, stellvertretender KVNO-Vorsitzender, informierte die VV unter anderem über Details zur neuen, ab 2026 kommenden Vorhaltepauschale für Hausarztpraxen. Nach Berechnungen der KVNO werde das Gros der nordrheinischen Praxen die Kriterien zum Erhalt der Pauschale erfüllen. In den Verhandlungen mit den Kassen konnte die Ärzteschaft zudem Sonderregelungen für Schwerpunktpraxen erreichen. Nachbesserungen braucht es laut König hingegen noch bei der ebenfalls zu 2026 startenden Versorgungspauschale, die Praxen bei der Behandlung von Chronikern Entlastung bringen soll. Die KVNO werde sich für eine digitale Kennzeichnungspflicht bei der Abrechnung der Pauschale einsetzen, um Mehrfachabrechnungen auszuschließen.
Angestoßen wurden vom KVNO-Vorstand auch sinnvolle Korrekturen am derzeit kursierenden Referentenentwurf zur Änderung der Zulassungsverordnung. Die heutzutage wesentlich flexibleren Arbeitszeitmodelle junger Ärzte erfordern auch in den Zulassungsgremien effizientere, schnellere Arbeits- und Genehmigungsprozesse. „Wir brauchen künftig mehr digitale Abläufe und auch mehr direkte Entscheidungshoheit für die KVen“, so König. Am weiteren parlamentarischen Umsetzungsverfahren der neuen Verordnung im Bund werde sich die KVNO entsprechend einbringen.
Nachwuchskampagne für das Rheinland in Vorbereitung
Gute Nachrichten konnte König zur ärztlichen Nachwuchsgewinnung in Nordrhein berichten. Das Kompetenzzentrum für Allgemeinmedizin verzeichnete laut dem KVNO-Vize 2024 ein „Rekordjahr“. Insgesamt haben fast 600 Ärzte in Weiterbildung an Seminaren der Einrichtung teilgenommen. Vor allem die verschiedenen Vorbereitungsprogramme für eine spätere Praxistätigkeit konnten überzeugen: Die Teilnahmezahlen im 4. oder 5. Weiterbildungsjahr haben sich von 36 Teilnahmen im Jahr 2023 auf 67 Teilnahmen im Jahr 2024 fast verdoppelt.
Um diesen Positivtrend weiter zu forcieren, kündigte König eine im nächsten Jahr startende Nachwuchskampagne an, mit der die KVNO künftig noch mehr Niederlassungsinteressierte für das Rheinland gewinnen will.
„Wir haben als Selbstverwaltung bereits viel erreicht, es liegt aber noch viel Arbeit vor uns. Wir werden auch weiterhin die ambulante Versorgung sicherstellen und aktiv für unsere Mitglieder uns Patienten gestalten – mit kreativen Ideen, Projekten und Lösungen. Hierzu braucht es aber mehr denn je einen kräftigen politischen Rückenwind und auch auf Seiten der Kostenträger viel mehr konstruktives Verantwortungsbewusstsein“, so König.