Letzte Änderung: 22.01.2026 14:16 Uhr Lesezeit: 1 Minuten

„Streit um telefonische Arbeitsunfähigkeit ist Phantom-Diskussion“

Diskussion um telefonische Krankschreibung: Statement des Vorstandsvorsitzenden der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein, Dr. med. Frank Bergmann, zur aktuellen Diskussion um angeblich hohe Krankenstände im Land im Zusammenhang mit der telefonischen Krankschreibung (Telefon-AU).

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© KV Nordrhein
Dr. med. Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der KV Nordrhein

„Der Streit um die telefonische Arbeitsunfähigkeit ist eine Phantom-Diskussion! Die beklagten Probleme des vergleichsweise hohen Krankenstandes in Deutschland sind nicht durch die telefonische Arbeitsunfähigkeit bedingt.

Die telefonische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist für die Praxen im Land ein funktionierendes Instrument für persönlich bekannte Patientinnen und Patienten sowie chronisch Erkrankte. Die Regeln, ob und wann eine Krankschreibung telefonisch erfolgen kann und darf, sind nach der Corona-Pandemie zu Recht verschärft worden: Eine Telefon-AU ist nur zulässig, wenn die Praxis die Patientin oder den Patienten kennt und selbst keine Videosprechstunde anbietet.

Auch daher ist der Anteil telefonischer AUs im Verhältnis zur Gesamtzahl an Krankschreibungen faktisch gering: Laut Daten des Zentralinstituts für die Kassenärztliche Versorgung aus dem Herbst letzten Jahres machten telefonische Krankschreibungen zuletzt lediglich 0,9 Prozent aller entsprechenden Fälle bundesweit aus – die hohen Krankenstände im Land entstehen sicher nicht aus diesem Verfahren, sondern haben andere Ursachen. Zudem ist die AU kein medizinisches Heilmittel, sondern ein arbeitsrechtlicher Nachweis.

Zur Senkung der Krankenstände braucht es Strukturreformen statt Symboldebatten – etwa Karenzregelungen oder alternative Nachweismodelle. Ein Ende der Telefon-AU würde im Ergebnis am Krankenstand nichts ändern, wohl aber die Praxen künftig wieder mehr belasten.“

Kontakt

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