IT Service Letzte Änderung: 04.04.2023 11:20 Uhr Lesezeit: 3 Minuten

Statement: Digitalisierung wird nur gelingen, wenn sie Prozesse vereinfacht und Mehrwert bringt!

Statement des Vorstandsvorsitzenden der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNO), Dr. med. Frank Bergmann, zur „Digitalisierungsstrategie für das Gesundheitswesen und die Pflege“, das vor Kurzem vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) vorgelegt worden ist.

data-gallery-buttons="["zoom","fullScreen","download","close"]"
© KV Nordrhein

Ein Ziel darin ist es, bis zum Jahr 2025 eine flächendeckende Umstellung auf die elektronische Patientenakte (ePA) zu erreichen. Die ePA gibt es bereits seit Januar 2021 – sie wird seither aber nur von rund einem Prozent der gesetzlich krankenversicherten Personen in Deutschland wirklich genutzt. Bisher gilt die „Opt-in-Regelung“, was bedeutet, dass Versicherte sich selbst darum kümmern müssen, eine ePA bei der Krankenkasse zu beantragen. Künftig sollen alle Versicherten die ePA automatisch erhalten, sofern sie nicht ausdrücklich widersprechen. Mit dieser „Opt-out-Lösung“ will Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach erreichen, dass 80 Prozent der gesetzlich Versicherten bis zum Jahr 2025 über eine ePA verfügen.

ePA-Einführung: Noch zu viele Fragen unbeantwortet

Der angepeilte ePA-Zeitkorridor von Herrn Lauterbach bis 2025 erscheint mir für einen flächendeckenden Rollout jedoch sehr sportlich. Derzeit nutzen gerade einmal 1 Prozent der gesetzlich Krankenversicherten die ePA.

Es gibt noch viele offene Fragen, die vom Gesetzgeber zu klären sind. Erst wenn klar ist, ob die ePA zusätzliche Bürokratie oder tatsächlich einen Mehrwert für die Arztdokumentation und Transparenz zwischen den Akteuren schafft, wird sich die Akzeptanz sowohl bei den Ärztinnen und Ärzten als auch bei den Patientinnen und Patienten klären lassen. Diese breit angelegte Einführung der ePA ist nur dann sinnvoll, wenn sie wirklich auch aktiv und flächendeckend genutzt wird.

Die ePA muss technisch so ausgestaltet sein, dass Datenschutz gewährleistet und haftungsrechtlich für den Arzt keine unbeherrschbaren Risiken entstehen.  

Noch fehlt der Blick auf die Praxen 

Für meine Kolleginnen und Kollegen in den Praxen muss die ePA leicht zu befüllen und technisch einfach zu bedienen sein – und es bedarf kosten- und barrierefreier Schnittstellen mit den Praxisverwaltungssystemen. Zusätzlich müssen die Praxisteams auf entsprechende Filter-, Sortier- und Suchfunktionen zugreifen können. Ein weiterer wichtiger Punkt: Der Mehraufwand für die Erstbefüllung und die Folgebearbeitungen muss als zusätzlicher Zeitaufwand angemessen vergütet werden.  

Außerdem sollte dringend vermieden werden, dass die Opt-Out-Lösung zum Gegenstand von Diskussionen in den Praxen und dadurch wertvolle Behandlungszeit vergeudet wird. Hier erwarte ich entsprechende Aufklärungskampagnen seitens der Krankenkassen und des Bundesgesundheitsministeriums – und das frühzeitig!

Gute Ansätze in Digitalisierungsstrategie des BMG

Besonders begrüße ich, dass nach dem Strategiepapier auch das Angebot niedrigschwelliger telemedizinischer Angebote schnellstmöglich erweitert werden soll. Durch die Telemedizin kann die ambulante vertragsärztliche Versorgung, insbesondere auch in weniger gut versorgten Gebieten, verbessert werden. Außerdem kann ein digitales Zusatzangebot – z. B. in Form einer Videosprechstunde – zu einer spürbaren Entlastung von Praxen führen.

 

Kontakt

Christopher Schneider

KV Nordrhein
stellv. Pressesprecher

Telefon +49 211 5970 8280
E-Mail presse@kvno.de

Thomas Petersdorff

KV Nordrhein
Pressereferent

Telefon +49 211 5970 8109
E-Mail presse@kvno.de