Letzte Änderung: 10.05.2022 12:10 Uhr Lesezeit: 3 Minuten

Pressebriefing vom 10. Mai 2022

Long-COVID: Herausforderung für die ambulante Versorgung?

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© niphon/AdobeStock

Generelle Zahlen zu Corona-Schutzimpfungen und zur Studienlage mit Blick auf die 4. Impfung

NRW liegt derzeit bei den Erstimpfungen (81,5%) weiterhin auf Rang 4 und bei den Zweitimpfungen (79,0%) sowie den 1. Boosterimpfungen (62,2%) auf Rang 5. Bei den 2. Boosterimpfungen (7,7%) liegt NRW bundesweit auf Rang 2.

Bei den Impfquoten nach Altersgruppen machen sich die Änderungen des Robert Koch-Instituts (RKI) an der Zählweise (Abrechnungsdaten kommen zum Einsatz, Zählweise der Johnson&Johnson-Impfungen verändert) teilweise deutlich bemerkbar. Neu hinzugekommen sind auch hier die Angaben zur 2. Boosterimpfung (z.B. 23,0% in der Gruppe 60+).
In KW 18 sind laut RKI mit knapp 70.000 etwas weniger Impfungen gemeldet worden als noch in der Vorwoche. Die Arztpraxen haben in der vergangenen Woche über 90% aller Corona-Impfungen in Nordrhein durchgeführt. In den nordrheinischen Arztpraxen wurden in der vergangenen KW über 63.000 Impfungen in knapp 3.000 Praxen durchgeführt. Zu 93% handelte es sich dabei um Boosterimpfungen. Erstimpfungen (2%) und Zweitimpfungen (5%) sind mittlerweile eher selten geworden.

Evidenzlage zur zweiten Boosterimpfung

Ausgangssituation: Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach setzt sich dafür ein, dass eine 4. Corona-Schutzimpfung bereits ab 60 Jahren empfohlen wird. Die Empfehlung der EMA zur 4. Impfung steht noch aus.

Die Studienlage zum Nutzen einer 2. Boosterimpfung bei über 60-Jährigen ist nicht ganz eindeutig.

Ausblick in den Herbst, womöglich mit einem angepassten Omikron-Impfstoff: Die Sinnhaftigkeit dieses Impfstoffes hängt entscheidend davon ab, welche Variante im kommenden Herbst vorherrschend sein wird. Da der Schutz vor einer Infektion vergleichsweise schnell abnimmt, ist neben dem Abstand zur 1. Boosterimpfung auch der richtige Zeitpunkt der 2. Boosterimpfung wichtig.

Fazit: Eine zeitnahe Anpassung der STIKO-Empfehlung zu einer 2. Boosterimpfung für Personen über 60 Jahre ist ein realistisches Szenario. Ziemlich eindeutig ist die Studienlage bei jüngeren Personen (< 60 Jahre), für die sich eine 4. Impfung zum jetzigen Zeitpunkt wissenschaftlich nicht begründen lässt.

Umsetzung der zweiten Boosterimpfung

Bei einer Anpassung der Impfempfehlung stehen die vertragsärztlichen Arztpraxen wie schon durchweg seit Beginn der Impfkampagne bereit. Bisher sind in Nordrhein knapp 90% aller 2. Boosterimpfungen von den Niedergelassenen durchgeführt worden.

Knapp 2,3 Millionen Menschen über 60 Jahre in Nordrhein haben eine 1. Boosterimpfung erhalten. Fast 600.000 Menschen über 60 Jahre (der Großteil davon über 70) haben außerdem bereits eine 2. Boosterimpfung erhalten.

Bei einer Empfehlung für den 2. Booster ab 60 Jahren mit sechs Monaten Impfabstand müssten im kommenden halben Jahr für diese Gruppe zwischen 1,3 und 1,7 Millionen 2. Boosterimpfungen durchgeführt werden. Zum Vergleich: Allein im vergangenen Dezember haben die nordrheinischen Arztpraxen über 2,2 Millionen Corona-Schutzimpfungen durchgeführt.

Der Beitrag der Apotheken im Rahmen der Impfkampagne ist demgegenüber sehr gering: Laut einer Pressemitteilung des Zi (Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland) vom 22.04.2022 wurden in den Apotheken seit Dezember 2021 bundesweit lediglich 47.000 Corona-Schutzimpfungen durchgeführt. Zum Vergleich: Die Arztpraxen kommen bundesweit auf insgesamt knapp 88 Millionen Impfungen innerhalb von etwas mehr als einem Jahr.

KVNO-Chef, Dr. med. Frank Bergmann, und sein Stellvertreter, Dr. med. Carsten König, zum Thema Long- und Post-COVID

Im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion sind laut Bergmann verschiedene mögliche gesundheitliche Langzeitfolgen beobachtet worden. Es geht um ein breites Bild an körperlichen, kognitiven und psychischen Einschränkungen, welche die Lebensqualität im Alltag beeinflussen. Diese Einschränkungen können bereits während der akuten Erkrankung auftreten und/oder Wochen oder sogar Monate nach der eigentlichen Infektion. Bei Long-COVID wird von Beschwerden bis zu vier Wochen nach einer Corona-Infektion gesprochen. Beim Post-COVID-Syndrom von Beschwerden, die noch mehr als drei Monate nach Beginn der Infektion fortbestehen oder neu auftreten und die nicht anders als durch die ursprüngliche Infektion zuerklären sind.

Rückblickend in Zahlen hält der KVNO-Chef fest: Im ersten Quartal 2021 haben die Niedergelassenen in Nordrhein 14.000 solcher Behandlungsfälle verzeichnet – in den weiteren drei Quartalen 2021 waren es im Schnitt 20.000 Fälle pro Quartal. Das heißt konkret: Die mit diesem Krankheitsbild aufgeführten Patientinnen und Patienten hatten Symptome, die auf eine Corona-Infektion zurückgeführt werden könnten.

KVNO-Vize König ergänzt, dass die große Bandbreite an möglichen Symptomen ein gewisses Problem für die Niedergelassenen darstelle. Es falle nicht immer leicht, Post- oder Long-COVID auf Anhieb sicher zu diagnostizieren. Nach allem, was Wissenschaft und Forschung bis jetzt wüssten, könne man sagen: Bei Long- und Post-COVID handele es sich um ein seltenes bis sehr seltenes Ereignis. Selbstverständlich wolle man aber auch als KV Nordrhein so viel wie möglich darüber wissen, um die Niedergelassenen gezielter unterstützen zu können. Deshalb habe man das Thema im Rahmen einer interdisziplinären Arbeitsgruppe aufgegriffen. Daran nehmen regelmäßig Vertragsärztinnen und Vertragsärzte unterschiedlicher Fachrichtungen teil. Ziel sei es, professionelle Qualitätszirkel aufzubauen, die die Niedergelassenen in Nordrhein ganz konkret in der Behandlung unterstützen, so König. Die betroffenen Patientinnen und Patienten sollten dadurch so schnell wie möglich in die richtige Versorgungsebene gesteuert werden, wo ihnen gezielt geholfen werden könne.

KVNO-Chef, Dr. med. Frank Bergmann, zur ambulanten medizinischen Versorgung von ukrainischen Geflüchteten

Laut Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (MKFFI) gibt es aktuell fast 150.000 ukrainische Geflüchtete in NRW. Dabei handelt es sich meist um Frauen, Kinder und ältere Menschen – also um Patientinnen und Patienten mit entsprechendem medizinischem Behandlungsbedarf.

Die niedergelassene Ärzteschaft habe in Nordrhein von Beginn an Bereitschaft zur medizinischen Unterstützung der Menschen signalisiert und diese auch direkt umgesetzt, so Bergmann: In ersten kommunalen Aufnahmezentren z. B. in Düsseldorf hätten die Niedergelassenen sofort nach Ausbruch des Krieges im Februar unbürokratisch geholfen und sich um Geflüchtete gekümmert. Inzwischen seien die Rahmenbedingungen zwischen Land und KV Nordrhein klar festgelegt. Es gebe zwei Säulen in der ambulanten Versorgung der Kriegsflüchtlinge: Zum einen die Erstversorgung in den zentralen Aufnahmeeinrichtungen des Landes und der Kommunen, zum anderen die kurative Behandlung von Geflüchteten in den Praxen. In den Erstaufnahmeeinrichtungen besteht z. B. das Angebot einer freiwilligen Erstuntersuchung – dazu gehören u.a. ein Gesundheits-Check, Untersuchung auf übertragbare Krankheiten, die Überprüfung des Impfstatus und gegebenenfalls der Ausschluss von Tuberkulose. Die Kosten dafür trägt das Land NRW. Grundlage ist der Vertrag zwischen KVNO, KVWL, dem NRW-Gesundheitsministerium (MAGS) und dem MKFFI vom 12. April.

Geflüchtete haben außerdem unabhängig vom Ort ihrer Unterbringung Anspruch auf eine ambulante Versorgung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (kurative Behandlung). Geflüchtete in zentralen Einrichtungen erhalten von den Einrichtungen selbst Krankenbehandlungsscheine für den Arztbesuch. Geflüchtete, die privat untergebracht sind oder z. B. bei Bekannten und Verwandten wohnen, bekommen von den Kommunen entsprechende Behandlungsscheine. 12 Kommunen in Nordrhein nehmen an einer Rahmenvereinbarung mit dem Land NRW teil, d.h. dort können Patientinnen und Patienten aus der Ukraine über die elektronische Gesundheitskarte versorgt werden. 

Die KV Nordrhein habe außerdem mit einem Online-Praxisregister einen zusätzlichen Service geschaffen, so Bergmann. Dort hätten sich mittlerweile fast 300 Praxen freiwillig eingetragen, die Geflüchtete versorgen und hier auch angegeben, welche Sprachen in der Praxis gesprochen werden: