Vertrag Letzte Änderung: 21.06.2022 11:40 Uhr Lesezeit: 1 Minuten

Gemeinsame Pressemitteilung des Hausärzteverbands Nordrhein e.V. und der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNO)

Unterstützung für nordrheinische Hausärztinnen und Hausärzte bei Abrechnung von HZV-Verträgen: KVNO, Hausärzteverband Nordrhein und nordrheinische Krankenkassen haben sich auf Einführung einer zusätzlichen Abrechnungsprüfung für HZV-Leistungen geeinigt

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Diese Einigung ist ein Meilenstein in der hausärztlichen Abrechnung und schützt Praxen vor unnötiger Arbeit und stärkt die Wirtschaftlichkeit der Verträge: Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KVNO) hat in Zusammenarbeit mit dem Hausärzteverband Nordrhein e.V. und den nordrheinischen Krankenkassen und Verbänden eine vorgelagerte Abrechnungsprüfung für die an der Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) teilnehmenden Hausärztinnen und Hausärzte (HZV-Ärztinnen und -Ärzte) entwickelt. Sie wird erstmals ab dem 3. Abrechnungsquartal 2022 wirksam.

Für die Praxen bedeutet das konkret: Künftig wird die bei der KVNO eingereichte Honorarabrechnung in einer Abrechnungsprüfung dahingehend überprüft, ob im Rahmen der Honorarabrechnung von HZV-Ärztinnen und -Ärzten Leistungen aus den HZV-Verträgen bei der KV Nordrhein für die entsprechenden Patientinnen und Patienten Abrechnungen eingereicht wurden. Leistungen, die Bestandteil des HZV-Vertrages sind, werden seitens der KVNO von den übrigen Abrechnungsdaten abgetrennt und dem Hausärzteverband als sogenannter „Beratungsdatensatz“ weitergeleitet. Der Hausärzteverband informiert in der Folge die betroffenen HZV-Ärztinnen und -Ärzte über die Falsch- bzw. Doppelabrechnung. Für diese besteht daraufhin die Möglichkeit der (Neu-)Abrechnung der Leistungen über das HZV-System. Zusätzlich erhalten die HZV-Ärztinnen und -Ärzte die Abrechnungsunterlagen von der KV Nordrhein. In diesen sind die abgesetzten Leistungen aus den HZV-Verträgen konkret ausgewiesen.

Hierdurch wird nachträglichen Prüfverfahren bei den Krankenkassen vorgebeugt und zusätzlicher Verwaltungsaufwand bei den Hausarztpraxen und den Krankenkassen vermieden.

Die nordrheinischen Krankenkassen und Verbände begrüßen und fördern diesen neuen Ansatz. Die Schnittstelle zwischen kollektivvertraglicher (allgemeiner vertragsärztlicher) und selektivvertraglicher (gesonderter) Versorgung wird damit auf eine neue, kooperative Ebene gehoben.

Ansprechpartner für die Presse:

KVNO: Sven Ludwig, Tel. 0211/5970 8505, presse@kvno.de

Hausärzteverband Nordrhein: Monika Baaken, Tel. 0171/6462700, monika.baaken@3imland.de