Letzte Änderung: 30.06.2026 13:11 Uhr

Neue Regelung bei der Plausibilitätsprüfung

Ab 1. Juli: KV Nordrhein schafft mehr Sicherheit für Praxen mit Physician Assistants

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© KV Nordrhein

Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Nordrhein stärkt Haus- und Facharztpraxen, die Physician Assistants (PAs) einsetzen: Ab dem 1. Juli 2026 berücksichtigt sie angestellte PAs bei der Einzelfallprüfung in der Plausibilitätsprüfung. Damit schafft die KV Nordrhein mehr Planungssicherheit für Praxen und unterstützt moderne Teamstrukturen in der ambulanten Versorgung.

„Diese neue Regelung setzt ein klares Signal: Physician Assistants sind ein zentraler Baustein, um die ambulante Versorgung in Nordrhein auch in Zukunft sicherzustellen“, sagt Dr. med. Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der KV Nordrhein.

Mehr Sicherheit bei der Plausibilitätsprüfung

Diese Plausibilitätsprüfung ist gesetzlich vorgeschrieben. Die KV Nordrhein prüft dabei unter anderem, ob die quartalsweise abgerechneten Leistungen zeitlich plausibel erbracht worden sein können. Grundlage sind sogenannte Zeitprofile: Für jede abrechenbare Leistung ist im Einheitlichen Bewertungsmaßstab, kurz EBM – dem in Deutschland gültigen Abrechnungssystem für alle Vertragsärzte und Psychotherapeuten – eine Prüfzeit hinterlegt.

Passen die Angaben der Praxis nicht zu den Zeitprofilen im EBM wird von der KV nachgeprüft. Die Praxis hat dann die Möglichkeit, die Auffälligkeit genauer zu erläutern. Beim Einsatz von PAs kann aufgrund des Potenzials für die Versorgung die Wahrscheinlichkeit für solche Nachprüfungen ansteigen. Mit der zum 1. Juli umgesetzten Anpassung wird das vermieden.

Konkret: Beschäftigt eine Praxis eine oder einen PA in Vollzeit, hebt die KV Nordrhein die relevante Zeitobergrenze künftig um den Faktor 0,5 an. Sie liegt damit bei 150 Prozent des regulären Wertes. Bei Teilzeit gilt der Aufschlag anteilig. „So vermeiden wir unnötigen und ungerechtfertigte aber bislang notwendige Nachprüfungen und sorgen so dafür, dass sich Haus- und Facharztpraxen, die mit PAs arbeiten, mehr auf die Versorgung der Menschen konzentrieren können“, so der Vorstand der KV Nordrhein.

So funktioniert es: Einfache Anzeige bei der KV Nordrhein

Praxen können die Anstellung einer oder eines PA vorab bei der KV Nordrhein anzeigen. Erfolgt diese freiwillige Meldung, berücksichtigt die KV Nordrhein die oder den PA automatisch bei der Einzelfallprüfung in der Plausibilitätsprüfung.

Die Anzeige erfolgt über ein Formular. Praxen geben darin die persönlichen Daten der oder des PA, den Beschäftigungsbeginn und den Beschäftigungsumfang an, bei befristeten Arbeitsverhältnissen auch das Beschäftigungsende. Zusätzlich ist eine Kopie des Qualifizierungsnachweises beizufügen. Endet die Beschäftigung, muss die Praxis dies unverzüglich an die KV Nordrhein melden.

Modellprojekt: Physician Assistants im Fokus der KV Nordrhein

Noch aber gehören PAs längst nicht überall zum Alltag in nordrheinischen Praxen. Das liege auch daran, dass nach wie vor einige wichtige Rahmenbedingungen nicht geschaffen wurden, so Bergmann. In einem 2025 gestarteten Modellprojekt, das bis Ende 2027 läuft, will die KV Nordrhein daher konkrete Potenziale und Grenzen sichtbar machen und Behandlungspfade definieren, um damit auch eine Grundlage für eine bundesweite Regelung zu schaffen. Dafür wird der Einsatz von PAs im Rahmen des Projektes fortlaufend wissenschaftlich evaluiert.

Durch regelmäßige Befragungen haus- und fachärztlicher Praxen möchte das Projektteam erfahren, wie Niedergelassene mit PAs zusammenarbeiten können und welche Herausforderungen sich dadurch ergeben. Im Vordergrund stehen Themen wie Behandlungszeit, Abrechnung und Delegation. Patientenbefragungen sind auch vorgesehen. Aktuell beteiligen sich 16 Haus- und Facharztpraxen mit ihren PAs an dem Projekt.

Zwischenfazit PA-Projekt

Bereits jetzt sei klar, so Bergmann, „dass es an leistungsgerechter Vergütung fehlt, die Delegation konkrete Rechtssicherheit benötigt, ein Berufsgesetz mit staatlicher Anerkennung dringend notwendig ist und auch eine anerkannte bundesweite Fortbildungspflicht umgesetzt werden muss.“

Der Einsatz von PAs in der Patientenversorgung sei dabei ein Vorteil für Praxisteams, Patientinnen und Patienten gleichermaßen, so Bergmann: „Das Potenzial von PAs ist für alle gleichermaßen groß. Denn schon jetzt steigt jedes Jahr alleine in Nordrhein die Anzahl der Behandlungsfälle um rund 500.000. PAs bieten hier wichtige Entlastung für die Ärztinnen und Ärzte und damit mehr Behandlungszeit für ihre Patientinnen und Patienten. Das wird dann vor allem da, wo es an Praxen und Ärztinnen und Ärzten fehlt, besonders wichtig“, so der Chef der KV Nordrhein.

Kontakt

Christopher Schneider

KV Nordrhein
stellv. Pressesprecher

Telefon +49 211 5970 8280
E-Mail presse@kvno.de

Timo Krupp

KV Nordrhein
Leitung Presse & Relations

Telefon +49 211 5970 8336
E-Mail presse@kvno.de