Psychotherapie Letzte Änderung: 13.03.2026 11:39 Uhr

„Provokantes Signal für Psychotherapeuten und Vertragsärzteschaft“

Die vom Erweiterten Bewertungsausschuss (EBA) gegen die Stimmen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) beschlossene Absenkung der Vergütung für psychotherapeutische Leistungen um 4,5 Prozent zum 1. April kommentiert Dr. med. Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein wie folgt:

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© KV Nordrhein | Lothar Wels

„Dass in einer Zeit, in der psychische Belastungen in der Bevölkerung seit Jahren ansteigen, die notwendige Versorgung derart geschwächt wird, ist ein gesundheitspolitischer Offenbarungseid. Denn durch die Entscheidung des EBA haben wir nun die Situation, dass nicht nur die psychotherapeutische, sondern ebenso auch die nervenärztlich-psychiatrische Versorgung im Land massiv geschwächt wird. Für die gesamte Vertragsärzteschaft ist diese Maßnahme zweifelsohne ein provokantes Signal!

Seit Jahren steigen die Kosten der Niedergelassenen für Praxismieten, Personal und Energie. Eine Kürzung der Honorare um 4,5 Prozent bedeutet zusammen mit der gegenwärtigen Inflation einen erheblichen Verlust an Planungssicherheit und wirtschaftlicher Perspektive. Hinzu kommt: Gerade wir in Nordrhein haben in den letzten Jahren große Anstrengungen unternommen, um die Situation psychisch erkrankter Menschen im Land zu verbessern – etwa durch zusätzliche Psychotherapeuten-Zulassungen gemeinsam mit dem NRW-Gesundheitsministerium, unserem nach wie vor laufenden niedrigschwelligen Präventionsangebot für psychisch belastete Heranwachsende nach der Pandemie und nicht zuletzt durch unser Innovationsfondsprojekt NPPV, in dem wir mehr als 14.000 Menschen mit psychischen oder neurologischen Erkrankungen im Rheinland helfen konnten. Die daraus hervorgehende KSVPsych-Richtlinie setzt mittlerweile bundesweit die entscheidenden Maßstäbe.

Vor diesen Hintergründen und jahrelangen Bemühungen ist es nicht nachvollziehbar, dass der EBA nun mit der sprichwörtlichen ‘Heckenschere‘ radikal die Honorierungen einkürzt. Und dies, zumal der EBA selbst gefordert hat, den grundsätzlichen Rechenweg und das Berechnungsmodell der entsprechenden Vergütungen neu aufzustellen – womit hier unsinnigerweise der zweite vor dem ersten Schritt gemacht wird.

In Summe ist der gefasste Beschluss ein Bärendienst für die Versorgung psychisch Erkrankter. Die aktuell problematischen Kassenfinanzen auf diese Weise zu stabilisieren, ist sicher ein fehlgeleiteter Versuch. Denn die nun vermeintlich erreichte ‘Ersparnis‘ kann an anderer Stelle zum Boomerang werden, der Gesellschaft und Staat ein Vielfaches kosten kann: Werden psychische Erkrankungen erst verzögert oder gar nicht therapiert, drohen lange Ausfallzeiten, soziale Krisen und ein Bedarf an finanziellen Transferleistungen."

Kontakt

Christopher Schneider

KV Nordrhein
stellv. Pressesprecher

Telefon +49 211 5970 8280
E-Mail presse@kvno.de

Timo Krupp

KV Nordrhein
Leitung Presse & Relations

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