Letzte Änderung: 23.01.2026 12:43 Uhr
Außergerichtliche Einigung zwischen TeleClinic und der KVNO
Die TeleClinic und die KVNO haben sich in der von der KVNO vor dem Landgericht München eingereichten Klage außergerichtlich geeinigt.
Mit der außergerichtlichen Einigung zwischen der TeleClinic und der KVNO ist nun eine Entscheidung des Landgerichts in München nicht mehr notwendig. Die Parteien lassen gemeinsam mitteilen:
TeleClinic und die KVNO haben sich im Sinne der Patientensicherheit und der Versorgungsverbesserung auf eine gemeinsame Vorgehensweise zum Angebot telemedizinischer Leistungen geeinigt und ihren Rechtsstreit beigelegt. TeleClinic hat hierzu ihr Leistungsangebot weiterentwickelt und Klarstellungen vorgenommen, die auch die diversen von der KVNO geltend gemachten heilmittelwerberechtlichen Einwände umfassend berücksichtigen.