Qualität Letzte Änderung: 24.08.2023, 12:08 Uhr

Telemonitoring Herzinsuffizienz

Antragsstellung online

Für Mitglieder der KV Nordrhein besteht die Möglichkeit den Antrag über das neue Digitale Antragsportal zu stellen. Melden Sie sich hierfür ganz einfach mit Ihren Zugangsdaten für das KVNO-Portal an.

Zum Digitalen Antragsmanagement

Kurzanleitung für das Digitale Antragsmanagement (PDF)

Genehmigung Telemedizinisches Zentrum (TMZ)

Zum 1. April 2022 trat die Qualitätssicherungsvereinbarung zum Telemonitoring bei Herzinsuffizienz in Kraft.

Die Qualitätssicherungsvereinbarung regelt die fachlichen und technischen Voraussetzungen für die Ausführung und Abrechnung von Leistungen des Telemonitorings bei Herzinsuffizienz in der vertragsärztlichen Versorgung. Konkret betrifft dies die Gebührenordnungspositionen 13583 bis 13587 des EBM

Fachärzte für Innere Medizin und Kardiologie bzw. Fachärzte für Innere Medizin mit der Schwerpunktbezeichnung Kardiologie können einen eine Genehmigung erhalten, sofern sie auch über die Qualitätssicherungsgenehmigung nach der Qualitätssicherungsvereinbarung zur Kontrolle von aktiven kardialen Rhythmusimplantaten verfügen und weitere technische Voraussetzungen nach der Qualitätssicherungsvereinbarung erfüllen.

Ansprechpartner

Petra Oymann

Benjamin Nahlmann