Letzte Änderung: 16.04.2025, 14:42 Uhr
Kinder und Jugend KSVPsych (KJ-KSVPsych)
Die KJ-KSVPsych-Richtlinie fördert die ambulante Behandlung von schwer psychisch erkrankten Kindern und Jugendlichen in einem multiprofessionellen, patientenindividuellen Team seit 01.04.2025. Das „Zentrale Team“ umfasst mindestens eine Fachärztin/einen Facharzt, eine Psychotherapeutin/einen Psychotherapeuten und eine nichtärztliche koordinierende Person. Weitere Akteure (Ergo-,Soziotherapie, Jugendhilfe, Schulen ect.) können als „Erweitertes Team“ hinzugezogen werden. Die Erbringung und Abrechnung von Leistungen nach der KJ-KSVPsych-Richtlinie (Neuer Abschnitt 37.6 im EBM) erfordert eine Erklärung gegenüber der KV Nordrhein.
Die Erklärung zur Teilnahme an der KJ-KSVPsych-Richtlinie können folgende Fachgruppen stellen:
- Fachärzt/-innen für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
- Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeut/-innen und Fach-Psychotherapeut/-innen für Kinder und Jugendliche
- Fachärzt/-innen für Kinder- und Jugendmedizin mit mindestens zweijähriger Weiterbildung in Kinderund Jugendpsychiatrie
- Fachärzt/-innen für Nervenheilkunde, Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie mit mindestens zweijähriger Weiterbildung in der Kinder- und Jugendpsychiatrie
- Fachärzt/-innen für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie mit mindestens zweijähriger Berufserfahrung
- Psychologische Psychotherapeut/-innen mit fachlicher Befähigung zur Behandlung von Kindern und Jugendlichen (nach § 4 Abs. 2 u. 4, Psychotherapie-Vereinbarung)
- Ärztliche Psychotherapeut/-innen mit fachlicher Befähigung zur Behandlung von Kindern und Jugendlichen (nach § 3 Abs. 2 u. 4 Psychotherapie-Verordnung)
Wird eine Patientin/ein Patient im Rahmen der Vereinbarung gemäß § 85 Absatz 2 Satz 4 und § 43a SGB V über besondere Maßnahmen zur Verbesserung der sozialpsychiatrischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen (Sozialpsychiatrie-Vereinbarung, SPV) behandelt, ist die Versorgung nach der KJ-KSVPsych-RL ausgeschlossen.
Dokument zur Teilnahmeberechtigung
Teilnehmende Ärztinnen und Ärzte und Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten inkl. Erreichbarkeiten
Aktuell gibt es in Nordrhein noch keine teilnahmeberechtigten Ärztinnen und Ärzte und Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten. Zukünftig finden Sie an dieser Stelle das öffentliche Verzeichnis der Teilnahmeberechtigten.