Letzte Änderung: 09.12.2025, 09:21 Uhr
Genehmigung der Beschäftigung – ohne Förderung
- Bei Facharztbezeichnungen für die keine Förderung bewilligt werden kann, muss dennoch bei der KVNO ein Antrag auf Genehmigung der Beschäftigung eines Weiterbildungsassistenten durch die Praxis gestellt werden. Dieses Antragsverfahren ist notwendig, um die verpflichtende Genehmigung zur Beschäftigung eines AiW zu erhalten.
Wichtig zu wissen: Diese Genehmigung ist auch abrechnungsrelevant.
- Gleiches gilt, wenn der AiW in Ihrer Praxis die Weiterbildung für Schwerpunkte und Zusatzweiterbildungen absolvieren möchte: auch hier muss ein Antrag gestellt werden, um eine Genehmigung zu erhalten. Weiterbildungen für Schwerpunkte und Zusatzweiterbildungen sind grundsätzlich nicht förderfähig.
Aus datenschutzrechtlichen Gründen können Auskünfte zum Sachstand nur an die antragsstellende Praxis/das antragsstellende MVZ erteilt werden.