Qualität Letzte Änderung: 29.07.2025, 11:30 Uhr
Computertomographie-Koronarangiographie (CCTA)
Antragsstellung online
Für Mitglieder der KV Nordrhein besteht die Möglichkeit den Antrag über das neue Digitale Antragsportal zu stellen. Melden Sie sich hierfür ganz einfach mit Ihren Zugangsdaten für das KVNO-Portal an.
Zum 1. Januar 2025 wurden die GOP 34370 und 34371 in den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) aufgenommen.
Um die Computertomographie-Koronarangiographie (CCTA) gemäß der GOP 34370 EBM durchführen und abrechnen zu dürfen, benötigen Vertragsärztinnen und Vertragsärzte eine Genehmigung ihrer Kassenärztlichen Vereinigung.