Bedarfspläne
Bedarfsplan 2026
Mit der fortgeschriebenen Fassung des Bedarfsplans wird einem Beschluss des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen vom 10. April 2025 Rechnung getragen. Der Gemeinsame Bundesausschuss hatte am 16. Januar 2025 die Änderung von Kreistypen in der Bedarfsplanungs-Richtlinie beschlossen und für den Rheinisch-Bergischen Kreis den Landesausschuss beauftragt, die Änderung von Kreistyp 2 auf Kreistyp 3 mit Blick auf eine bedarfsgerechte Versorgung zu prüfen und zu bewerten. Es wurde übereinstimmend festgestellt, dass es bis auf Weiteres bei der Zuordnung zu Kreistyp 2 verbleiben soll und dass diese Abweichung von der Bedarfsplanungs-Richtlinie mit Wirkung zum 01.07.2025 in den Bedarfsplan aufzunehmen ist. Weitere Details zur Änderung sind unter Punkt 4.4 „Allgemeine fachärztliche Versorgung im Rheinisch-Bergischen Kreis“ aufgeführt.
Beschlüsse des Landesausschusses zum Stand der Bedarfsplanung
Änderungsbeschlüsse des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen vom 09.12.2025 zum Stand der Bedarfsplanung – Veröffentlichung über durch den Landesausschuss gesperrte Planungsbereiche sowie über die Aufhebung von Zulassungsbeschränkungen.
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Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen für den Bereich der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein: Anordnung von Zulassungsbeschränkungen (PDF, 798 KB)
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Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen für den Bereich der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein: Aufhebung der Zulassungsbeschränkungen in Planungsbereichen mit Jobsharing-Praxen (PDF, 2 MB)
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Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen für den Bereich der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein: Niederlassungsmöglichkeiten (PDF, 5 MB)
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Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen für den Bereich der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein: Prüfung auf Unterversorgung (PDF, 984 KB)