Bedarfspläne

Bedarfsplan 2026

Mit der fortgeschriebenen Fassung des Bedarfsplans wird einem Beschluss des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen vom 10. April 2025 Rechnung getragen. Der Gemeinsame Bundesausschuss hatte am 16. Januar 2025 die Änderung von Kreistypen in der Bedarfsplanungs-Richtlinie beschlossen und für den Rheinisch-Bergischen Kreis den Landesausschuss beauftragt, die Änderung von Kreistyp 2 auf Kreistyp 3 mit Blick auf eine bedarfsgerechte Versorgung zu prüfen und zu bewerten. Es wurde übereinstimmend festgestellt, dass es bis auf Weiteres bei der Zuordnung zu Kreistyp 2 verbleiben soll und dass diese Abweichung von der Bedarfsplanungs-Richtlinie mit Wirkung zum 01.07.2025 in den Bedarfsplan aufzunehmen ist. Weitere Details zur Änderung sind unter Punkt 4.4 „Allgemeine fachärztliche Versorgung im Rheinisch-Bergischen Kreis“ aufgeführt.

Beschlüsse des Landesausschusses zum Stand der Bedarfsplanung

Änderungsbeschlüsse des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen vom 09.12.2025 zum Stand der Bedarfsplanung – Veröffentlichung über durch den Landesausschuss gesperrte Planungsbereiche sowie über die Aufhebung von Zulassungsbeschränkungen.