Corona-Tests in der Arztpraxis: Vergütungsübersicht (PDF, 580 KB)
Alle aufgrund des Verdachts auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 oder einer nachgewiesenen Infektion erforderlichen ärztlichen Leistungen werden seit dem 1. Februar in voller Höhe extrabudgetär honoriert. Darauf haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKS-Spitzenverband geeinigt. Sie sind mit der EBM-Ziffer 88240 abzurechnen.
Der Bewertungsausschuss hat außerdem mit Wirkung zum 28. Februar 2020 die Untersuchungsindikation der Gebührenordnungsposition (GOP) 32816 (labordiagnostische Untersuchung) aktualisiert. Demnach ist das bevorzugte Untersuchungsmaterial für den Nachweis einer möglichen Corona-Infektion ein Oropharynx- und/oder Nasopharynx-Abstrich, wie bei der Influenza-Diagnostik. Der Abstrich ist mit einem trockenen Stäbchen durchzuführen. Die GOP 32816 ist einmal am Behandlungstag berechnungsfähig.
Bei durch SARS-CoV-2 ausgelösten Covid-19-Erkrankungen und dem Verdachtsfall besteht eine Meldepflicht. Daher ist die Kennnummer 32006 zu berücksichtigen, denn bei der Ermittlung des arztgruppenspezifischen Fallwertes bleiben alle in diesem Zusammenhang erbrachten Leistungen unberücksichtigt.
Die Untersuchungsindikation für eine Testung auf SARS-CoV-2 stellt die Ärztin/der Arzt nach eigenem Ermessen unter Berücksichtigung der Kriterien des Robert Koch-Instituts (RKI).
Aufgrund der neuartigen Coronavirus-Krankheit hat sich die KBV dazu entschlossen, die ICD-10-Stammdatei rückwirkend zum 1. Januar 2020 anzupassen und auszuliefern. Die neue Schlüsselnummer lautet: U07.1! COVID-19 (Coronavirus-Krankheit-2019). Die aktualisierte deutsche Version der ICD-10, die Prüfmodule und den Prüfassistenten finden Sie unter den folgenden Links
Stammdatei
Prüfmodule
Prüfassistent
In den zuständigen Gremien wurde eine Belegung der Schlüsselnummer U07.1! COVID-19 in der WHO-Version der ICD-10 umgesetzt. Damit ist die vorübergehend verwendete Bezeichnung der WHO „2019-nCoV acute respiratory disease“ aufgehoben.
Für die deutsche Version der ICD-10 (ICD-10-GM) wurde der WHO-Kode als Sekundärschlüsselnummer (Ausrufezeichenschlüsselnummer) mit der Bezeichnung U07.1! COVID-19 (Coronavirus-Krankheit-2019) angelegt.
Hinweise und Beispiele zur Kodierung von COVID-19