folgende Personenkreise Anspruch auf Bürgertests, wenn Sie einen Eigenanteil in Höhe von drei Euro an den Leistungserbringer entrichten:
- Personen, die am selben Tag eine Veranstaltung in einem Innenraum besuchen werden
- Personen, die am selben Tag zu einer Person Kontakt haben werden, die das 60. Lebensjahr vollendet hat oder aufgrund einer Vorerkrankung oder Behinderung ein hohes Risiko aufweisen, schwer an COVID-19 zu erkranken
- Personen, die durch die Corona-Warn-App (CWA) des Robert Koch-Instituts eine Warnung mit der Statusanzeige „erhöhtes Risiko“ erhalten haben (rote Warnmeldung)
Die TestV sieht die Möglichkeit vor, dass die Länder den Eigenanteil ihrer Bürgerinnen und Bürger übernehmen können. Nach unseren Informationen ist dies in Nordrhein-Westfalen nicht vorgesehen.
Nachweise erforderlich
Personen, die auf dieser Grundlage einen Bürgertest in Anspruch nehmen wollen, müssen ihre Anspruchsberechtigung gegenüber dem Leistungserbringer nachweisen. Dazu zählt zum Nachweis der Identität ein amtlicher Lichtbildausweis oder, soweit die zu testende Person das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ein sonstiger amtlicher Lichtbildausweis (Kinderreisepass, Schülerausweis). Wer aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden kann, muss dies durch ein ärztliches Zeugnis im Original nachweisen. Schwangere können auch den Mutterpass vorzeigen. Personen, die mit einer mit COVID-19 infizierten Person in einem Haushalt leben, benötigen als Beleg deren Testergebnis und ein Nachweis der übereinstimmenden Wohnanschrift. Bei Besuchen in Pflegeheimen oder Krankenhäusern kann ein kostenloser Test vor Ort gemacht werden oder der Besuch wird der Teststelle gegenüber glaubhaft gemacht. Das BMG stellt auf seiner Internetseite ein Musterformular zur Verfügung, das nach Bestätigung durch das Pflegeheim zur Vorlage bei der Teststelle oder in der Praxis genutzt werden kann: Musterformular Pflegeheim-/Klinikbesuch
Anspruchsberechtigte mit Eigenanteil können ihren Anspruch z. B. durch Vorzeigen einer Eintrittskarte für eine Veranstaltung oder der CWA-Meldung nachweisen. Bei Kontakten mit Risikopatienten ist eine Selbstauskunft darüber abgeben, dass die Testung zweckgemäß und unter Eigenbeteiligung in Höhe von drei Euro durchgeführt wurde.