Praxisinformation Letzte Änderung: 04.07.2024 09:55 Uhr

Wöchentliche Meldung von COVID-19-Impfungen nicht mehr notwendig

Die Sonderregelung zur Dokumentation von COVID-19-Impfungen ist beendet. Corona-Impfungen werden künftig wie andere Schutzimpfungen auch dokumentiert.

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© Andreas Prott | Adobe Stock
Das Bild zeigt viele Ampullen mit Coronaimpfstoff.

Zum 30. Juni ist die COVID-19-Vorsorgeverordnung außer Kraft getreten. Damit endet die Verpflichtung zur wöchentlichen Meldung der täglich durchgeführten COVID-19-Impfungen über das Impf-DokuPortal der KVNO. Das Portal wurde entsprechend zum 1. Juli eingestellt. COVID-19-Impfungen dokumentieren Praxen künftig wie andere Schutzimpfungen auch – wie gewohnt in der Patientenakte sowie im Impfausweis.

Impfsurveillance über die Abrechnungsdaten bleibt

Die im Infektionsschutzgesetz vorgesehene KV-Impfsurveillance bleibt im bisherigen Umfang bestehen. Für impfende Ärztinnen und Ärzte ergeben sich hier keine Änderungen. Von den Kassenärztlichen Vereinigungen werden auf Basis der ärztlichen Abrechnungsdaten die im Infektionsschutzgesetz geforderten Angaben an das Robert Koch-Institut und das Paul-Ehrlich-Institut übermittelt.

Die für die COVID-19-Impfung weiterhin geforderten Angaben, die über die Angaben anderer Impfungen hinausgehen, werden bei der Abrechnung wie bisher erfasst: Die impfstoffspezifische Dokumentationsnummer ist über die bei der COVID-19-Impfung jeweils impfstoffspezifische Pseudo-Gebührenordnungsposition abgebildet. Die Chargennummer wird weiterhin bei der Abrechnung im Feld 5010 erfasst. Für die genaue Stellung der Impfung in der Impfserie wird bei der Abrechnung die entsprechende Zahl in das Feld 5009 eingetragen.