Praxisinformation Letzte Änderung: 13.05.2026 09:00 Uhr

Mehr Service: Vorprüfung wird verbindlicher Teil des Abrechnungsprozesses

Die KV Nordrhein bietet eine smarte Einführung für Praxen an. Alle eingereichten Echtabrechnungen werden automatisch einer Vorprüfung unterzogen.

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© Printemps|AdobeStock

Mit dem zweiten Quartal 2026 wird die Vorprüfung zu einem festen Bestandteil des Abrechnungsprozesses. Die Vorteile für Sie: weniger Fehler bei der Abrechnung, Vermeidung von Regressen und Zeitersparnis fürs Praxispersonal. Der Prozess wird transparenter und unterstützt perspektivisch die Steuerung der Honorarentwicklung.

Den Service der Vorprüfung – bisher bekannt unter dem Begriff Testabrechnung – bietet die KV Nordrhein ihren Mitgliedern seit 2005 als Option an. In Q4/2025 machten bereits 5.083 Niedergelassene Gebrauch davon.

Smarte Einführung und Selbstnutzung

Ziel ist, dass alle Praxen die Vorprüfung aktiv selbst im KVNO-Portal oder über die One-Click-Abrechnung aus dem PVS heraus durchführen, bevor sie die Echtabrechnung einreichen. Um die Umstellung zu erleichtern, bietet die KV Nordrhein ab 1. Juni vorübergehend eine smarte Einführung an. Alle eingereichten Echtabrechnungen werden dann vom System automatisch einer Vorprüfung unterzogen. Das Ergebnis ist ein Regelwerksprotokoll, das im KVNO-Portal oder über KIM zur Verfügung gestellt wird. Es listet detailliert auf, welche Angaben fehlerhaft sind und wie diese korrigiert werden können.

Praxen, die die Vorprüfung bereits selbst durchführen, können dies auch weiterhin tun. Zusätzlich erhalten sie im Rahmen der smarten Einführung auch nach Einreichung der Echtabrechnung ein Vorprüfungsergebnis.

Vorprüfungsergebnis prüfen und bei Bedarf korrigieren

Mit der Empfangsquittung der Echtabrechnung erhalten die Praxen den Hinweis, dass ihr Vorprüfungsergebnis ab sofort im KVNO-Portal bereitsteht. Sie haben dann die Möglichkeit, ihre Abrechnung noch einmal zu prüfen und zu korrigieren.

Möchte eine Praxis ihre Abrechnung korrigieren, ist vorab eine Rücksprache mit der KV Nordrhein erforderlich. In diesem Fall wird die bereits eingereichte Echtabrechnung gelöscht. Anschließend kann die korrigierte Echtabrechnung erneut eingereicht werden. Die neu eingereichte Abrechnung wird danach regulär weiterverarbeitet. Wenn keine Korrektur erfolgen soll, wird grundsätzlich die zuerst eingereichte Echtabrechnung regulär weiterverarbeitet.

Ihre Ansprechpersonen für die Abrechnungsabgabe bzw. die Korrektur der Echtabrechnung

Betreuung bei der Abrechnungsabgabe für den Standort Düsseldorf

Betreuung bei der Abrechnungsabgabe für den Standort Köln

Vorprüfungsergebnis abrufen

Für den Abruf des Vorprüfungsergebnisses benötigen Praxen einen zweistufigen Zugang mit persönlichem Kennwort, das ebenfalls im KVNO-Portal hinterlegt ist.

Die Vorprüfung bildet die Grundlage für eine umfassende Weiterentwicklung des Abrechnungsprozesses. Ab 2027 plant die KV Nordrhein, Praxen weitere Werkzeuge zur Verfügung zu stellen, mit denen sie ihre Honorarentwicklung prognostizieren und optimieren können. Unser Ziel: Wir wollen Sie langfristig bei einer transparenten und wirtschaftlichen Abrechnung unterstützen.

Bei inhaltlichen Fragen zur Vorprüfung steht Ihnen unser Support gerne zur Verfügung: