Vertrag Praxisinformation Letzte Änderung: 29.01.2025 13:47 Uhr

Vertrag VorsorgePlus: Beitritt der AOK R/H zum 1. Januar 2025

Die AOK Rheinland/Hamburg ist dem Vertrag zur Förderung bestimmter ärztlicher Vorsorgeleistungen (VorsorgePlus) zum 1. Januar 2025 beigetreten.

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Damit können Praxen entsprechende Vertragsleistungen nun auch für Versicherte der AOK Rheinland/Hamburg erbringen und abrechnen.

Teilnehmende Krankenkassen (Stand 1. Januar 2025)

  • Techniker Krankenkasse (TK)
  • Kaufmännische Krankenkasse (KKH)
  • Hanseatische Krankenkasse (HEK)
  • BIG direkt gesund
  • IKK classic
  • AOK Rheinland/Hamburg

Die angepasste krankenkassenübergreifende Patienten-Teilnahmeerklärung steht auf der Vertragsseite zum Download bereit. Praxen verwenden bitte diese Version für ihre künftigen Neueinschreibungen. Die bisherigen Formulare beziehungsweise bereits hierüber erfolgte Einschreibungen behalten weiterhin ihre Gültigkeit. Eine erneute Einschreibung ist nicht erforderlich. Patientinnen und Patienten müssen nur einmal in den Vertrag eingeschrieben werden.

Hintergrund und Vertragsziele

Der Vertrag VorsorgePlus soll die Früherkennung und anschließende strukturierte Nachsorge von Komorbiditäten und Folgeerkrankungen bei Patientinnen und Patienten mit bestimmten chronischen Erkrankungen in der hausärztlichen Praxis fördern. Der Vertrag beinhaltet derzeit folgende Versorgungsprogramme beziehungsweise Module:

  1. Früherkennung von Demenz
  2. Eisenmangel bei Herzinsuffizienz
  3. Respiratorische Insuffizienz bei chronisch obstruktiver Lungenerkrankung (COPD)
  4. Periphere arterielle Verschlusskrankheit (pAVK)
  5. COPD bei vorbestehendem Asthma

Teilnehmende Hausärztinnen und Hausärzte erhalten für das Screening eine zusätzliche extrabudgetäre Vergütung in Höhe von 20 Euro. Bei festgestellter Folge- oder Begleiterkrankung erhalten sie im Rahmen der Nachsorge beziehungsweise Weiterbetreuung 20 Euro je Quartal für maximal acht Folgequartale.

Wenn Sie an dem Vertrag neu teilnehmen möchten, können Sie Ihre Erklärung auf elektronischem Weg über das KVNO-Portal einreichen. Nach Bestätigung der Teilnahmegenehmigung können die Leistungen abgerechnet werden.