Vertrag Letzte Änderung: 02.02.2023 14:00 Uhr

Vertrag „Hallo Baby“: Neue Beratungsleistung „U0“ ab dem 1. Januar 2023

Der Berufsverband der Frauenärzte e. V., der Berufsverband Deutscher Laborärzte e. V., die BKK Kooperationsgemeinschaft sowie die Arbeitsgemeinschaft Vertragskoordinierung der KBV haben gemeinsam den Vertrag „Hallo Baby“ um ein Beratungsgespräch zur Inanspruchnahme der Früherkennungsuntersuchung „U0“ erweitert.

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Über die neue Leistung sollen die Verträge „Hallo Baby“ und „STARKE KIDS“ miteinander verknüpft werden.

Teilnehmende Fachärzte/-ärztinnen für Frauenheilkunde und Geburtshilfe informieren ihre schwangeren Patientinnen über die (Beratungs-)Möglichkeit der U0-Untersuchung (STARKE KIDS) bei Kinder- und Jugendärzten/-ärztinnen und bekommen dies künftig über die neue SNR 81320 mit 10 Euro extrabudgetär vergütet.

SNR

Leistungsinhalt

Vergütung

81320 Beratungsgespräch zur Möglichkeit der Inanspruchnahme einer
Früherkennungsuntersuchung U0 beim Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin
  • Zeitpunkt: im 3. Trimenon
Inhalte:
  • ärztliches Gespräch (einschließlich gegebenenfalls notwendiges Wiederholungsgespräch auf Veranlassung des ärztlichen Teilnehmenden) zur Möglichkeit einer Inanspruchnahme der Früherkennungsuntersuchung U0 bei Fachärzten/-ärztinnen für Kinder- und Jugendmedizin bei Teilnahme an dem Vertrag BKK STARKE KIDS und Aushändigung der Information über das Versorgungsangebot zur U0 nach Anlage 8
  • Die Abrechnung der GOP 81320 erfolgt mit Erbringung der Leistungsinhalte im Rahmen dieses Vertrages und ist unabhängig von der tatsächlichen Teilnahme der Versicherten an dem Vertrag BKK STARKE KIDS beziehungsweise der tatsächlichen Inanspruchnahme der U0 im Rahmen des Vertrages BKK STARKE KIDS. Prüfpflichten bestehen folglich nur in Bezug auf die Leistungen im Rahmen dieses Vertrages
 
10 €

Diese Leistung kann seit dem 1. Januar 2023 erbracht und abgerechnet werden.