Honorar Letzte Änderung: 30.09.2025 08:00 Uhr Lesezeit: 3 Minuten

Versorgungspauschale noch in Verhandlung

Sie soll ab 1. Januar 2026 die Versichertenpauschale und die Chronikerleistungen für bestimmte Patientinnen und Patienten ersetzen.

Im Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) hat die Bundesregierung neben der Vorhaltepauschale auch die Einführung einer Versorgungspauschale für Patientinnen und Patienten festgelegt, bei denen wegen einer chronischen Erkrankung zwar eine kontinuierliche Arzneimittelversorgung, aber kein intensiver Betreuungsbedarf nötig ist.

Die Versorgungspauschale soll nach Vorgabe des Gesetzgebers von der Selbstverwaltung so geregelt werden, dass sie je Versicherten unabhängig von der Anzahl und Art der Kontakte des Versicherten mit der jeweiligen Arztpraxis innerhalb eines bestimmten Zeitraums nur einmal durch eine einzige, die jeweilige Erkrankung behandelnde Arztpraxis abzurechnen ist.

Die Pauschale wird derzeit noch auf der Bundesebene verhandelt. Geplant ist sie als Halbjahrespauschale. Sie soll die Versichertenpauschale und die Chronikerleistungen für eine bestimmte Patientengruppe ersetzen. Nach aktuellem Stand soll sie analog zur Vorhaltepauschale zum 1. Januar 2026 starten.