Praxisinformation Letzte Änderung: 06.06.2025 08:15 Uhr Lesezeit: 2 Minuten

Verordnungsinformation zu Verbandstoffen aktualisiert

Das Team der KVNO-Pharmakotherapieberatung hat die Verordnungsinformation „Wundauflagen bei chronischen Wunden“ aktualisiert und um eine mit den Krankenkassen abgestimmte Preisliste ergänzt. Außerdem ist mit der flexiblen Wundauflage UrgoStart Tül das erste sonstige Produkt zur Wundbehandlung ab sofort erstattungsfähig.

Der Markt für Verbandstoffe ist groß und unübersichtlich. Verbandmittel gehören zu den Medizinprodukten, die den Patientinnen und Patienten bei medizinischer Notwendigkeit und unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit als Individualrezept zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden können. „Sonstige Produkte der Wundbehandlung“, die eine therapeutische Wirkung entfalten, können zukünftig erst nach Prüfung des medizinischen Nutzens durch den G-BA und Aufnahme in die Anlage V der Arzneimittel-Richtlinie verordnungsfähig werden. Hierfür gibt es eine Übergangsfrist bis 2. Dezember 2025 (vgl. KVNO-Praxisinformationen vom 5.12.2024 und 20.12.2025).

Erstes sonstiges Produkt zur Wundbehandlung erstattungsfähig

Am 5. Juni hat der G-BA nun die flexible Wundauflage UrgoStart Tül als erstes sonstiges Produkt zur Wundbehandlung in die Liste der erstattungsfähigen Medizinprodukte (Anlage V) aufgenommen. Ärztinnen und Ärzte dürfen UrgoStart Tül ab sofort zur Wundbehandlung von diabetischen Fußulzera – nach Ausschluss einer kritischen Ischämie – bei Erwachsenen verordnen, deren Wunden nicht infiziert sind und bei denen nach einer mindestens zweiwöchigen Behandlung mit Verbandmitteln nach Paragraf 53 der Arzneimittel-Richtlinie ein Heilungsfortschritt ausblieb. Die Krankenkassen übernehmen ab sofort die Kosten für UrgoStart Tül - zunächst befristet bis zum 5. Mai 2027. 

Vorschläge von Wundmanagern prüfen

Jede Praxis ist selbst wirtschaftlich verantwortlich für die Verordnung von Verbandstoffen. Daher sollten Vorschläge von Wundmanagern, besonders von kommerziellen Anbietern, kritisch hinterfragt werden. Keinesfalls sollten Blankorezepte ausgestellt und die Auswahl des Verbandstoffes Dritten überlassen werden.

Das Team der KVNO-Pharmakotherapieberatung hat die Verordnungsinformation „Wundauflagen bei chronischen Wunden“ aktualisiert und um eine mit den Krankenkassen abgestimmte Preisliste ergänzt.