Praxisinformation Letzte Änderung: 15.03.2023 09:55 Uhr Lesezeit: 2 Minuten

Verordnung häuslicher Krankenpflege per Videosprechstunde und telefonische AU bei Absonderung

In unserer KVNO-Praxisinformation vom 24. Januar 2023 hatten wir Sie darüber informiert, dass Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und -therapeuten künftig auch in der Videosprechstunde Heilmittel, häusliche Krankenpflege oder eine medizinische Rehabilitation verordnen dürfen.

Der entsprechende Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses ist mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 11. März 2023 in Kraft getreten.

Zudem ist es nun möglich, HKP-Verordnungen ausnahmsweise auch nach telefonischem Kontakt auszustellen, wenn der aktuelle Gesundheitszustand bereits in unmittelbar persönlicher Behandlung oder per Videosprechstunde erhoben wurde und keine weiteren verordnungsrelevanten Informationen zu ermitteln sind.

Die Verordnung per Videosprechstunde ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Mehr dazu erfahren Sie hier:

KVNO-Praxisinformation vom 24.01.2023

Telefon-AU im Falle einer Absonderung

Ebenfalls in Kraft getreten ist der Beschluss des G-BA zur Telefon-AU im Falle einer Absonderung. Ärztinnen und Ärzte können eine Arbeitsunfähigkeit (AU) auch nach telefonischer Anamnese feststellen und bescheinigen, wenn Patientinnen und Patienten einer öffentlich-rechtlichen Pflicht zur Absonderung unterliegen oder für die eine öffentlich-rechtliche Empfehlung zur Absonderung besteht. Der Beschluss löst die noch bis zum 31. März geltende Corona-Sonderregelung zur Telefon-AU ab und gilt ab 1. April.