Praxisinformation Letzte Änderung: 15.03.2023 10:05 Uhr Lesezeit: 1 Minuten
Vergütung für PCR-Test wird zum 1. April abgesenkt
Die Vergütung für den PCR-Labortest auf SARS-CoV-2 wird zum 1. April auf 19,90 Euro abgesenkt.
Außerdem erfolgt im EBM eine Klarstellung beim Erregernachweis akuter respiratorischer Infektionen. Der PCR-Test (GOP 32816) bei Patientinnen und Patienten mit COVID-19-Symptomen wird damit künftig nach der im EBM grundsätzlich geltenden Bewertung für direkte Erregernachweise mit Nukleinsäureamplifikationstechnik (NAT) vergütet. Die Honorierung erfolgt weiterhin extrabudgetär.
Zugleich wurde festgelegt, dass die Befundmitteilung innerhalb von 24 Stunden nach Materialeinsendung als Abrechnungsvoraussetzung ab April entfällt.
Klarstellung bei GOP 32851
Der Bewertungsausschuss hat außerdem eine redaktionelle Klarstellung bei der GOP 32851 für den Nukleinsäurenachweis von Erregern akuter respiratorischer Infektionen vorgenommen. Da die Abrechnungsbestimmung „je Erreger“ getrennt auf die Untersuchung von Enteroviren und Coronaviren anzuwenden ist, wird das „und“ in der Aufzählung der beiden viralen Erreger durch ein Komma ersetzt. Diese Anpassung des EBM erfolgt bereits rückwirkend ab 1. Januar.
Der Labortest auf SARS-CoV-2 kann von Fachärztinnen und -ärzten für Laboratoriumsmedizin oder für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie durchgeführt und berechnet werden./KBV