IT Praxisinformation Letzte Änderung: 16.05.2025 08:49 Uhr Lesezeit: 1 Minuten
Verfahren zur elektronischen Ersatzbescheinigung vorübergehend teilweise ausgesetzt
Praxen können den elektronischen Versicherungsnachweis daher zurzeit nicht bei Krankenkassen anfordern.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat darüber informiert, dass das Verfahren zur elektronischen Ersatzbescheinigung laut gematik vorübergehend teilweise ausgesetzt worden ist. Praxen können den elektronischen Versicherungsnachweis daher zurzeit nicht bei Krankenkassen anfordern. Allerdings können Versicherte die elektronische Ersatzbescheinigung weiterhin über ihre Krankenkassen-App an ihre Praxis übermitteln lassen, sofern die Praxis das Verfahren bereits nutzt.
Die gematik prüft momentan Maßnahmen, um den vollständigen Betrieb des Verfahrens wiederaufzunehmen. Hintergrund ist eine Schwachstelle, die der Chaos Computer Club an das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik gemeldet hatte.