Praxisinformation Covid19 Letzte Änderung: 29.03.2023 13:16 Uhr Lesezeit: 2 Minuten

Valneva: Haltbarkeitsdauer auf 21 Monate verlängert

Für den COVID-19-Impfstoff von Valneva hat die EU-Kommission eine neue Haltbarkeitsdauer von 21 Monaten genehmigt.

Voraussetzung ist, dass das Produkt korrekt und ungeöffnet im Kühlschrank bei 2 bis 8 Grad Celsius gelagert wurde. Somit ist das aufgedruckte Verfallsdatum auf bereits produzierten Impfstoffdosen (Faltschachteln, Mehrdosendurchstechfläschchen und Rückverfolgbarkeitsaufklebern) nicht mehr aktuell.

Die Verlängerung der Haltbarkeit von 18 auf 21 Monate gilt laut Hersteller nicht nur für Impfstoffchargen, die nach der Genehmigung am 17. Februar 2023 hergestellt wurden. Sie kann auch rückwirkend auf Impfstoffchargen angewandt werden, die vor diesem Datum produziert wurden. 

Einige ausgelieferte Produktchargen dürfen demgemäß mittlerweile bis zu neun Monate nach dem gedruckten Verfallsdatum verwendet werden, da die Haltbarkeit bereits 2022 zweimal um jeweils drei Monate verlängert worden war. 

Aktualisierte Ablaufdaten von betroffenen Produktchargen

Chargenbezeichnung
Aufgedrucktes Verfallsdatum
Aktualisiertes Verfallsdatum
CV00001
09/2022 (September 2022)
Juni 2023
CV00003
09/2022 (September 2022)
Juni 2023
CV00005
05/2023 (Mai 2023)
November 2023
CV00006
03/2023 (März 2023)
September 2023
CV00007
02/2023 (Februar 2023)
August 2023