Praxisinformation Letzte Änderung: 05.05.2026 12:20 Uhr

Update Pneumokokkenimpfung

Aktualisierung der Indikationsimpfempfehlung für Kinder und Jugendliche mit Risikofaktoren im Alter von zwei bis 17 Jahren.

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© drazen_zigic | AdobeStock

Die STIKO-Empfehlung zur Aktualisierung der Indikationsimpfempfehlung gegen Pneumokokken-Erkrankungen für Kinder und Jugendliche mit Risikofaktoren im Alter von zwei bis 17 Jahren wird in der Schutzimpfungs-Richtlinie umgesetzt. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss beschlossen. Hier die wichtigsten Informationen zur Pneumokokkenimpfung:

  • Die Standardimpfung mit PCV20 bleibt für Personen über 60 Jahre empfohlen.
  • Die Indikationsimpfung mit PCV20 gilt weiterhin für Personen ab zwei Jahren.
  • Zur Notwendigkeit von Wiederholungsimpfungen nach einer Impfung mit PCV20 liegen derzeit keine Daten vor. Daher spricht die STIKO aktuell keine Empfehlung für Auffrischungsimpfungen aus.
  • Personen ab zwei Jahren, die bereits eine Impfung mit PCV13/PCV15 plus PPSV23 oder PPSV23 allein erhalten haben, sollen im Abstand von sechs Jahren eine PCV20-Impfung erhalten.
  • Bei ausgeprägter Immundefizienz kann bereits nach einem Jahr nach PPSV23 eine Impfung mit PCV20 erfolgen.
  • Die Impfziffern lauten: 89119 (Standardimpfung), 89120 (Indikationsimpfung), 89120V (berufliche oder Reiseindikation).
  • Die Impfziffer 89120R (Auffrischungsimpfung) ist zum 14. April 2026 entfallen.
  • Der Impfstoff ist in den genannten Fällen als Sprechstundenbedarf (SSB) zu beziehen.

Die aktualisierte Anlage 2 befindet sich derzeit in Abstimmung mit den Krankenkassen und steht zeitnah auf kvno.de zur Verfügung.