Praxisinformation Letzte Änderung: 08.06.2026 11:14 Uhr Lesezeit: 1 Minuten

U-Untersuchungen digital per KIM melden

Das Landesamt für Gesundheit und Arbeitsschutz Nordrhein-Westfalen (LfGA NRW) nimmt Meldungen zu Kinderfrüherkennungsuntersuchungen (U5 bis U9) ab sofort wieder auf digitalem Weg entgegen.

Das Landesamt für Gesundheit und Arbeitsschutz Nordrhein-Westfalen (LfGA NRW) hat darüber informiert, dass es Meldungen zu Kinderfrüherkennungsuntersuchungen (U5 bis U9) ab sofort wieder auf digitalem Weg entgegennimmt, und zwar über KIM (Kommunikation im Gesundheitswesen). Die Zentrale Stelle Gesunde Kindheit ist im Verzeichnisdienst der Telematikinfrastruktur unter der Adresse lfga-zsgk-nrw@mail.kim.telematik erreichbar. Nach der Abschaltung von KV-Connect war bislang nur noch der Postweg möglich.

Voraussetzung: PVS mit integriertem KIM-Modul

Für die digitale Übermittlung muss das eingesetzte Praxisverwaltungssystem (PVS) das Modul „U-Untersuchung" unterstützen. Aktuell ist das bei Duria eG der Fall. Beim Hersteller tomedo befindet sich ist die Umsetzung nach eigenen Angaben in Vorbereitung. Duria hat angekündigt, die Funktion mit dem Quartalsupdate Anfang Juli auszurollen.

Praxen mit einem anderen PVS können alternativ das systemunabhängige Softwaremodul GMC-PaDok der GMC mbH einsetzen, das ebenfalls die KIM-Übermittlung unterstützt. Bei Interesse wenden sich Praxen direkt an Dr. André Kaeding: ake@gmc-systems.de.

Die kv.digital GmbH stellt allen PVS-Herstellern eine technische Spezifikation zur Integration kostenfrei zur Verfügung – weitere Anbieter können also folgen. Das LfGA empfiehlt Praxen, bei ihren jeweiligen PVS-Anbietern nachzufragen, ob die Möglichkeit der Meldung über KIM auch bei ihren Systemen umgesetzt ist bzw. wann dies der Fall sein wird.

Parallel zur digitalen Übermittlung bleibt die Meldung per Papierformular innerhalb von fünf Werktagen weiterhin möglich. \LfGA NRW