IT Praxisinformation Letzte Änderung: 23.02.2023 16:01 Uhr

TI-Konnektorenaustausch: Anträge für Kostenerstattung ab sofort möglich

Im Rahmen der Telematikinfrastruktur (TI) verwendete Konnektoren und stationäre Kartenterminals enthalten Sicherheitszertifikate, die nach einer Laufzeit von fünf Jahren ihre Gültigkeit verlieren.

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Vor Ablauf dieser Zertifikate müssen die entsprechenden Komponenten zwingend ausgetauscht werden, damit eine Anbindung an die Telematikinfrastruktur und die Nutzung der TI-Anwendungen weiterhin möglich sind. 

Für den Austausch der Komponenten können Praxen ab sofort Erstattungspauschalen beantragen. Die TI-Finanzierungsvereinbarung sieht für den Tausch des Konnektors sowie der Sicherheitsmodulkarte eines stationären Kartenterminals eine Pauschale von 2.300 Euro vor. Werden Sicherheitsmodulkarten für weitere gemäß der TI-Finanzierungsvereinbarung geförderte stationäre Kartenterminals ausgetauscht, können zusätzlich Pauschalen in Höhe von jeweils 100 Euro beantragt werden.

Der Antrag kann digital über das neue Antragsportal https://www.kvnoportal.de/antraege gestellt werden.