IT Praxisinformation Letzte Änderung: 23.02.2023 16:01 Uhr
TI-Konnektorenaustausch: Anträge für Kostenerstattung ab sofort möglich
Im Rahmen der Telematikinfrastruktur (TI) verwendete Konnektoren und stationäre Kartenterminals enthalten Sicherheitszertifikate, die nach einer Laufzeit von fünf Jahren ihre Gültigkeit verlieren.

Vor Ablauf dieser Zertifikate müssen die entsprechenden Komponenten zwingend ausgetauscht werden, damit eine Anbindung an die Telematikinfrastruktur und die Nutzung der TI-Anwendungen weiterhin möglich sind.
Für den Austausch der Komponenten können Praxen ab sofort Erstattungspauschalen beantragen. Die TI-Finanzierungsvereinbarung sieht für den Tausch des Konnektors sowie der Sicherheitsmodulkarte eines stationären Kartenterminals eine Pauschale von 2.300 Euro vor. Werden Sicherheitsmodulkarten für weitere gemäß der TI-Finanzierungsvereinbarung geförderte stationäre Kartenterminals ausgetauscht, können zusätzlich Pauschalen in Höhe von jeweils 100 Euro beantragt werden.
Der Antrag kann digital über das neue Antragsportal https://www.kvnoportal.de/antraege gestellt werden.